Karriereguide - WorkwiseArbeitsrechtAbfindung bei Kündigung: Wie hoch?
Abfindung bei Kündigung: Wie hoch?
Den Job zu verlieren ist eine schmerzhafte Erfahrung und bringt häufig auch finanzielle Schwierigkeiten mit sich. Diese können durch eine Abfindung zumindest vorerst gemildert werden. Doch wann werden Abfindungen gezahlt und wie hoch fallen diese in der Regel aus?
In diesem Beitrag erfährst du, wann du einen Anspruch auf eine Abfindung hast und wie du selbst bei keinem direkten Anspruch deine Chancen auf eine Abfindung bei Kündigung erhöhst. Das FAQ gibt dir zudem einen Überblick über alle wichtigen Fragen.
Inhalt
- Definition: Was ist eine Abfindung?
- Anspruch auf Abfindung bei Kündigung: Hier gilt er
- Abfindung einklagen
- Höhe der Abfindung berechnen
- Abfindung und Steuer
- Einfluss der Abfindung auf das Arbeitslosengeld
- FAQ: die wichtigsten Fragen
- Wie es nach der Abfindung weitergeht
Definition: Was ist eine Abfindung?
Eine einmalige Geldzahlung eines Unternehmens an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird als Abfindung bezeichnet. Sie stellt eine Entschädigung seitens des Unternehmens dar, um die künftig ausbleibenden Gehaltszahlungen teilweise zu kompensieren und Arbeitnehmer:innen ausreichend Zeit zur Suche eines neuen Jobs zu ermöglichen.
Was genau eine Abfindung ist, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Es gibt verschiedene Fälle, wann eine Abfindung gezahlt wird. Diese stellen wir dir im nächsten Abschnitt vor.
Anspruch auf Abfindung bei Kündigung: Hier gilt er
Abfindungen bei Kündigungen sind in den meisten Fällen freiwillig getroffene Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem oder der betroffenen Mitarbeitenden. In manchen Fällen besteht jedoch auch ein rechtlicher Anspruch.
Im Folgenden stellen wir dir kurz vor, in welchen Fällen mit und ohne rechtlichen Anspruch Abfindungen gezahlt werden. Die Fälle sind:
- Aufhebungsvertrag
- Vertragliche Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag
- Gewohnheitsrecht
- Betriebsbedingte Kündigung
- Sozialplan
- Nachteilausgleich
- Auflösungsabfindung
- Schadensersatz bei fristloser Kündigung
Aufhebungsvertrag
Am häufigsten wird eine Vereinbarung über eine Abfindung im Aufhebungsvertrag festgehalten. Da dein Unternehmen dir nicht einfach grundlos kündigen darf, wird häufig vonseiten des Unternehmens ein Aufhebungsvertrag unterbreitet. In diesem wird dir eine Abfindung in einer beliebigen Höhe angeboten, die du bei Verlassen des Unternehmens erhältst. Das Unternehmen versucht sich damit quasi aus dem Vertrag herauszukaufen, da keine triftigen und rechtsgültigen Gründe für deine Kündigung vorliegen.
Du hast mit einem Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, über die Höhe der Abfindung zu verhandeln. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Kanzlei für Arbeitsrecht zu kontaktieren, die prüft, welche Spielräume du in deiner Situation hast. Drohst du mit einer Klage, kann das den Preis hochtreiben. Eine außergerichtliche Einigung ist für Unternehmen meist günstiger, als es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Du bist dir nicht sicher, was dieser Vertrag genau ist? Hier ist unser Artikel zum Aufhebungsvertrag.
Vertragliche Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag
Ein Fall, in dem ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist, wenn dies im Arbeitsvertrag vermerkt wurde. Daher ist es empfehlenswert, im Falle einer Kündigung zunächst einmal einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen. Auch wenn Abfindungsvereinbarungen nur selten im Arbeitsvertrag festgehalten werden, solltest du die Option zumindest prüfen. Ist dein Gehalt über einen Tarifvertrag geregelt, solltest du auch hier einen Blick hineinwerfen. In einigen Fällen befinden sich in diesem nämlich Formulierungen wie:
Beispielformulierung
„Für den Fall, dass Sie aus einem der unten genannten Gründe gekündigt werden, steht Ihnen eine Abfindung in Höhe von … € zu.“
Sofern dein Vertrag eine solche Regelung enthält und die genannten Bedingungen erfüllt werden, steht dir eine Abfindung in der angegebenen Höhe in jedem Fall zu.
Gibt es eine Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung?
Ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt, hast du an sich keinen rechtlichen Anspruch auf Abfindung, wenn du krankheitsbedingt gekündigt wurdest. Oftmals wird jedoch vom Unternehmen freiwillig eine Abfindung durch einen Aufhebungsvertrag angeboten, um einer möglichen Klage von Mitarbeitenden zu entgehen.
Gewohnheitsrecht
Im Arbeitsrecht kommt es zum Gewohnheitsrecht, wenn eine Praxis innerhalb eines Unternehmens für mindestens drei Jahre Anwendung findet. Wird beispielsweise in deinem Unternehmen seit Jahren allen gekündigten Mitarbeitenden eine Abfindung gezahlt, kannst du dich auf das Gewohnheitsrecht berufen und somit steht auch dir eine Abfindung zu.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn dem Unternehmen aus betrieblichen Gründen eine Weiterbeschäftigung des oder der Arbeitnehmenden nicht möglich ist. Betriebliche Gründe können entweder innerbetrieblich (zum Beispiel durch Outsourcing oder Betriebsstilllegung) oder außerbetrieblich (wie Absatzschwierigkeiten oder Rohstoffmangel) sein.
Das Unternehmen muss hierbei genauestens erklären können, warum eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist und die angeführten betrieblichen Gründe im Zweifelsfall beweisen. Wenn beispielsweise wenige Wochen nach einer betriebsbedingten Kündigung eine neue Arbeitskraft als Ersatz eingestellt wird, ist die Kündigung unwirksam.
Hinzu kommt, dass eine betriebsbedingte Kündigung das Merkmal der Dringlichkeit erfüllen muss. Ein vorübergehender Umsatzrückgang oder eine schlechte wirtschaftliche Prognose sind hierfür nicht ausreichend. Vielmehr muss die Kündigung unvermeidlich sein und auch keine Möglichkeit bestehen, Mitarbeitende in einer anderen Rolle weiterzubeschäftigen.
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt und du erhältst eine betriebsbedingte Kündigung, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
„Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.“
Dies bedeutet, dass du automatisch einen Anspruch auf Abfindung hast, falls du deiner betriebsbedingten Kündigung nicht widersprichst. Die einzige Einschränkung ist: Das KSchG gilt dabei nur für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden (§ 23 Abs. 1 KSchG).
In folgender Grafik findest du nochmal die Voraussetzungen einer Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung als Checkliste.
Sozialplan
Ab fünf Vollbeschäftigten haben Arbeitnehmer:innen das Recht, einen Betriebsrat zu gründen, der ihre Vertretung gegenüber dem Management des Unternehmens darstellt. Hat dieses Management Betriebsänderungen vor, die beispielsweise zu Kündigungen führen, handelt der Betriebsrat in der Regel einen Sozialplan aus, der dazu dient, die negativen Auswirkungen auf die Angestellten abzufedern. Dieser beinhaltet unter anderem die Zahlung von Abfindungen für die von Kündigung betroffenen Beschäftigten. Zur Berechnung der Abfindungshöhe dient eine unternehmensindividuelle Formel, die verschiedene Kriterien beachtet. Diese können zum Beispiel sein:
- Alter
- Position
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Familienstand
Nachteilsausgleich
„Weicht der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund ab, so können Arbeitnehmer, die infolge dieser Abweichung entlassen werden, beim Arbeitsgericht Klage erheben mit dem Antrag, den Arbeitgeber zur Zahlung von Abfindungen zu verurteilen.“
Ein Interessenausgleich ist eine Vereinbarung, die zwischen Betriebsrat und Unternehmen geschlossen wird, um im Falle einer Betriebsänderung Arbeitnehmer:innen zu schützen. Eine Betriebsänderung könnte beispielsweise die Stilllegung eines Werks sein und der entsprechende Interessenausgleich, dass die betroffenen Beschäftigten in Kurzarbeit gehen, statt gekündigt zu werden. Kündigt das Unternehmen in diesem Fall trotzdem die Angestellten, ist dies nur mit einem zwingenden Grund rechtens.
Eine zwingender Grund sind zum Beispiel unkalkulierbare Risikofaktoren, die vom Unternehmen nicht vorhergesehen werden konnten – etwa die Corona-Pandemie. Liegt kein zwingender Grund vor, kannst du gegen deine Kündigung klagen und somit einen Nachteilsausgleich erwirken, um sozusagen den Nachteil, den du durch die Kündigung erhalten hast, finanziell auszugleichen. Kontaktiere hierzu eine Kanzlei für Arbeitsrecht, die mit dir das weitere Vorgehen bespricht.
Auflösungsabfindung
Die Auflösungsabfindung stellt einen Spezialfall dar, da sie nur greift, wenn eine vorherige Kündigungsschutzklage die Ungültigkeit einer Kündigung festgestellt hat.
Ein Beispiel: Du erhältst eine Kündigung, siehst diese aber nicht als rechtens an und klagst gegen deren Gültigkeit. Das Gericht gibt dir recht, aber durch den Prozess ist das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Unternehmen stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Eine weitere Zusammenarbeit würde nicht funktionieren. In diesem Fall kannst du bei Gericht einen Auflösungsantrag stellen.
„Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.“
Wird dir auch hier recht gegeben, löst das Gericht deinen Arbeitsvertrag auf und verpflichtet dein Unternehmen zur Zahlung einer Abfindung.
Schadensersatz bei fristloser Kündigung
In der Regel besteht kein Anspruch auf Abfindung, wenn du selbst den Vertrag ordentlich kündigst. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme bei der fristlosen Kündigung vor:
„Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.“
Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die unverzüglich gilt, aber dafür durch wichtige Gründe untermauert werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du sexueller Belästigung ausgesetzt warst oder regelmäßig dein Gehalt zu spät ausgezahlt bekommst. Die Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmenden als auch vom Unternehmen ausgesprochen werden. Mehr zum Thema findest du in unserem Artikel zur fristlosen Kündigung.
Liegt ein wichtiger Grund für deine fristlose Kündigung vor, kannst du zudem auf Schadenersatz klagen, da du durch die Umstände sozusagen zur Kündigung gezwungen wurdest. Kontaktiere hierzu eine Kanzlei für Arbeitsrecht.
Auch, wenn du Schadensersatz nach deiner fristlosen Kündigung erhalten hast, wirst du dich früher oder später nach einer neuen Stelle umschauen müssen. Wir von Workwise helfen dir gerne dabei. Bei uns findest du eine Vielzahl an spannenden Stellen, auf welche du dich oftmals sogar ohne Anschreiben bewerben kannst.
Abfindung einklagen
Da eine Abfindung bei Kündigung, bis auf in den oben genannten Ausnahmen, nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie auch nicht eingeklagt werden. Stattdessen kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen. Häufig führt die Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht bereits dazu, dass das betroffene Unternehmen freiwillig eine Abfindung bezahlt, um das Gerichtsverfahren abzuwenden. Denn bei einer Niederlage vor Gericht müsste dich dein Unternehmen weiter beschäftigen, was augenscheinlich nicht in dessen Interesse liegt.
Beachte: Deine Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Andernfalls wird die Kündigung endgültig wirksam.
Höhe der Abfindung berechnen
Eine pauschale und gesetzlich geregelte Abfindungshöhe gibt es nicht bei vertraglichen Vereinbarungen, einem Aufhebungsvertrag, Sozialplänen, Schadensersatz oder im Gewohnheitsrecht. In diesen Fällen wird die Höhe der Abfindung entweder durch ein Gericht festgelegt, ist Verhandlungssache oder folgt einer individuellen Formel. Es hat sich jedoch für die Berechnung einer Abfindung die sogenannte Regelabfindung etabliert, die auf die meisten Fälle anwendbar ist. Diese und alle weiteren Abfindungshöhen stellen wir dir im Folgenden je nach Fall vor.
Regelabfindung bei Kündigung
Die Regelabfindung sieht vor, dass man pro Jahr im Betrieb die Hälfte des Monatsgehalts als Abfindung erhält.
Abfindungshöhe bei betriebsbedingter Kündigung
Im Gegensatz zu anderen Fällen der Abfindung ist bei der Abfindung durch eine betriebsbedingte Kündigung eine Höhe durch den Gesetzgeber festgesetzt.
„Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. […] Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.“
Das heißt, du musst mindestens ein halbes Jahr in deinem Unternehmen gearbeitet haben, um eine Abfindung zu erhalten. Im Gegensatz zur Regelabfindung wird bei der betriebsbedingten Kündigung ab sechs Monaten immer auf ein ganzes Jahr aufgerundet.
Da Herr Schmidt über 20,5 Jahre beschäftigt war, wird seine Betriebszugehörigkeit für die Berechnung der Formel auf 21 Jahre aufgerundet.
Abfindungshöhe bei Nachteilsausgleich oder Auflösung
Die Abfindungshöhe bei einem Nachteilsausgleich und bei einem Auflösungsvertrag beziehen sich beide auf das gleiche Gesetz im Kündigungsschutzgesetz:
„Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen.“
§ 10 Abs.2 KSchG sieht hierzu je nach Länge der Betriebszugehörigkeit sowie des Alters der betroffenen Person Ausnahmen vor:
- Mindestens 50 Jahre alt + mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 15 Monatsverdienste Abfindung
- Mindestens 55 Jahre alt + mindestens 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 18 Monatsverdienste Abfindung
- Mindestens 67 Jahre alt: keine Abfindung
Die letzte Ausnahme betrifft Personen, die bei der Auflösung des Arbeitsvertrags bereits das Regelalter der Rente von 67 Jahren vollendet haben. Dann wird angenommen, dass sie durch die Rentenbezüge ausreichend abgesichert sind.
Die Höhe des Monatsverdiensts richtet sich dabei nach dem letzten gezahlten Gehalt vor Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Abfindung und Steuer
Abfindungen gelten als sogenannte außerordentliche Einkünfte (§ 34 EStG) und sind damit gemäß § 2 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes zunächst einmal steuerpflichtig.
Das Einkommensteuergesetz hat für diese außerordentlichen Einkünften jedoch zumindest eine Steuerermäßigung in Form der sogenannten Fünftelregelung geschaffen:
„Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.“
Klingt kompliziert? Der Meinung sind wir auch. Mithilfe eines Abfindungsrechner mit Fünftelregelung kannst du deine individuelle Steuerhöhe berechnen lassen und die Vorteile der Fünftelregelung einsehen.
Einfluss der Abfindung auf das Arbeitslosengeld
Eine erhaltene Abfindung kann dazu führen, dass dein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend erlischt. Dies ist der Fall, wenn dein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Aufhebungsvertrages endet – ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. In diesem Fall verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von für gewöhnlich zwölf Wochen. Während diesen Wochen hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Sperrzeit wird unabhängig von der Abfindungshöhe verhängt und wird damit begründet, dass du den Aufhebungsvertrag freiwillig unterzeichnet hast.
Gegebenenfalls besteht in deinem Fall aber auch ein Ausnahmetatbestand, mit dem du die Sperrzeit umgehen kannst. Da das Ganze häufig undurchsichtig ist und von Fall zu Fall entschieden werden muss, ist es sinnvoll, dich von einer Anwaltskanzlei bezüglich deiner gesetzlichen Ansprüche beraten zu lassen.
FAQ: die wichtigsten Fragen
In diesem FAQ findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Abfindung bei Kündigung.
Eine Abfindung ist eine Geldzahlung, die von einem Unternehmen an Mitarbeitende nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.
Es gibt verschiedene Fälle, wann eine Abfindung gezahlt wird. Meist ist dies durch einen Aufhebungsvertrag, um Mitarbeitende ohne ordentliche Kündigung einen Anreiz zum Verlassen des Unternehmens zu geben.
Rechtlich hast du bei einer krankheitsbedingten Kündigung keinen Anspruch auf eine Abfindung. Unternehmen zahlen jedoch oftmals trotzdem eine, da sie dem Risiko einer Klage entgehen wollen.
Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, gibt es kein Anspruch auf eine Abfindung. Es kann jedoch freiwillig eine Abfindung mit dem Unternehmen vereinbart werden. Bei einer fristlosen Kündigung ist es ja nach Fall möglich, dass das Unternehmen von einem Gericht zu einer Abfindung verpflichtet wird.
Die Personen, die in einem Minijob, in Teilzeit oder in Kurzarbeit arbeiten, haben die gleichen Rechte wie Arbeitnehmende in Vollzeit und somit auch die gleichen Ansprüche auf Abfindung je nach Fall.
Eine Abfindung wird überwiegend mit der Formel für die Regelabfindung berechnet, welche pro Betriebsjahr im Unternehmen ein halbes Monatsgehalt als Abfindung vorsieht.
Die Berechnung der Abfindungshöhe in anderen Fällen findest du hier
Schwerbehinderte Arbeitnehmende erhalten bei Kündigung die gleiche Abfindung wie Arbeitnehmende ohne Behinderung. Diese wird in der Regel mit 0,5 x Betriebsjahre im Unternehmen x Bruttomonatslohn berechnet.
Auch eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Die Steuer wird jedoch aufgrund der Fünftelregelung etwas ermäßigt.
Es kommt darauf an, über welchen Weg du die Abfindung erhalten hast. Geschah diese über einen Aufhebungsvertrag, wirst du bis zu 12 Wochen für Arbeitslosengeld gesperrt, da du hier dein Arbeitsverhältnis freiwillig beendet hast.
Wie es nach der Abfindung weitergeht
Du weißt jetzt alles, was du über Abfindungen wissen solltest und was es zu beachten gibt, doch wie geht es in den Monaten nachdem du deine Abfindung erhalten hast weiter? Eine Studie von Randstad hat ihren Proband:innen die gleiche Frage gestellt. Und diese setzten verschiedene Prioritäten. So gaben manche an, dass sie die Zeit für Urlaub, Familie oder private Projekte nutzen möchten, andere wollen über ihre berufliche Zukunft nachdenken, sich neu orientieren oder gar direkt ein eigenes Unternehmen gründen.
Mit 32% war die berufliche Weiterbildung eines der meist genannten Dinge, auf Platz eins mit 72% ist jedoch sich direkt auf eine neue Stelle zu bewerben. Und das ist auch nur logisch. Das Geld der Abfindung verbraucht sich je nach Höhe schnell und die Jobsuche kann oftmals langwierig sein.
Mit Workwise geht das schneller. Bei uns findest du eine Vielzahl spannender Stellen, von denen die meisten nicht einmal ein Anschreiben für die Bewerbung benötigen. So kannst du dich schnell und einfach auf gleich mehrere Stellen bewerben und bist somit bald wieder bereit, im Berufsleben durchzustarten.
Veröffentlicht am 01/14/2022, aktualisiert am 10/16/2024
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