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Arbeitssuchend melden: So gehst du vor

Es läuft gerade nicht so gut, und du wirst demnächst keinen Job mehr haben? Oder hast gerade dein Studium beendet und noch keine Stelle für deinen Berufseinstieg? Dann wird das Thema der Arbeitssuchendmeldung für dich wichtig. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Fristen du einhalten musst und wie du hierzu Schritt für Schritt vorgehst, um dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

Am Ende des Artikels findest du zudem ein FAQ, das nochmal alles Wichtige in Kürze zusammenfasst.

Inhalt

Der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos

Die beiden Begriffe arbeitssuchend und arbeitslos werden oftmals als Synonym verwendet. Dabei handelt es sich aber um zwei verschiedene Zustände.

Arbeitssuchend bedeutet, dass du in absehbarer Zeit keiner Arbeit oder keiner Ausbildung mehr nachgehen wirst, obwohl du eine erwerbsfähige Person bist. Das heißt, du bist weder Rentner:in, noch arbeitsunfähig. Arbeitssuchend kannst du auch sein, wenn du aktuell noch einen Job hast, aber bereits weißt, dass dieser bald enden wird.

Arbeitslos bist du dann ab dem Zeitpunkt, an dem dein Job oder deine Ausbildung endet, ohne dass du eine neue Erwerbstätigkeit hast, die mehr als 15 Stunden pro Woche benötigt. Gehst du beispielsweise nur einem Minijob nach, giltst du vor dem Gesetz trotzdem als arbeitslos. Genau genommen bist du dann arbeitssuchend und arbeitslos gleichzeitig.

Arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend – geht das?

Grundsätzlich ist es möglich, dass du nur arbeitslos bist. In diesem Fall erhältst du aber keine staatlichen Hilfen wie Arbeitslosengeld I und musst dich auch freiwillig bei einer Krankenkasse versichern, was mitunter ganz schön teuer sein kann.

Diese Ereignisse führen dazu, dass du arbeitssuchend wirst

Du weißt nun, was arbeitssuchend bedeutet, doch welche Ereignisse führen eigentlich dazu, dass eine Person arbeitssuchend wird?

Der offensichtlichste Grund für eine Arbeitssuche ist natürlich, dass du in deinem aktuellen Job gekündigt wurdest. Es gibt jedoch auch noch andere Gründe. Verfügst du beispielsweise nur über einen befristeten Arbeitsvertrag kann es passieren, dass ein Vertrag nicht mehr verlängert wird. In diesem Fall wirst du arbeitssuchend. Gleiches gilt, wenn du selbst deinen Job kündigst und keine Anschlussstelle hast. In der Regel suchen sich Arbeitnehmende eine neue Stelle bevor sie kündigen, doch manchmal sprechen auch Gründe wie Mobbing am Arbeitsplatz für einen schnellen Abbruch.

Doch auch ohne Verlust einer Arbeitsstelle kann man arbeitssuchend werden. Studierende oder Auszubildende, die bald ihre Ausbildung beenden und keinen direkten Berufseinstieg finden, sind zuallererst auch arbeitssuchend.

Was alle diese Fälle vereint: die Personen suchen nach Arbeit. Mit Workwise findest du schnell und einfach den Job, der zu dir passt. Über unsere Jobsuche hast du Zugriff auf eine Vielzahl an spannenden Stellen und auf viele davon kannst du dich ganz ohne Anschreiben bewerben.

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Pflichten und Fristen als Arbeitssuchende:r - Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?

Sobald du Kenntnis davon hast, dass du arbeitssuchend wirst, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, dich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. Dies regelt das Sozialgesetzbuch (SGB):

„Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.“

§ 38 Abs. 1 SGB III

Zusammengefasst bedeutet das, dass du dich spätestens drei Monate vor Ende deines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden musst. Erfährst du erst später vom Ende deines Arbeitsverhältnisses, weil du zum Beispiel in der Probezeit gekündigt wurdest, gilt die kürzere Frist von drei Tagen.

Du kannst dich aber auch schon eher arbeitssuchend melden, wenn du schon früher als drei Monate vom Ende deiner Arbeit erfährst. Dies hat den Vorteil, dass dich die Agentur für Arbeit auch schon früher bei deiner Suche nach einem neuen Job unterstützen kannst.

Weitere Unterstützung erhältst du auch durch unseren Artikel Neuen Job finden – so ist deine Suche erfolgreich.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig oder gar nicht arbeitssuchend melde?

Solltest du die Frist verstreichen lassen, kann es passieren, dass du mit Nachteilen durch die Agentur für Arbeit rechnen musst. Dies kann zum Beispiel sein, dass du kein Arbeitslosengeld erhältst oder dass der Prozess länger dauert als normalerweise.

Hast du es einfach vergessen, solltest du dich so schnell wie möglich noch arbeitssuchend melden. So verhinderst du weitere Nachteile.

Wie & wann man sich arbeitssuchend meldet – Schritt für Schritt

Wie bereits erwähnt: Du musst dich spätestens drei Monate vor Ende deines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden musst. Eigentlich ist es gar nicht so schwer, sich arbeitssuchend zu melden – also steigen wir direkt ein.

1. Suche die benötigten Unterlagen zusammen

Um dich arbeitssuchend zu melden, musst du sowohl Nachweise über dich als auch über deine bisherige Arbeitsstelle erbringen. Dafür benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben oder Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf

Möchtest du dich nicht persönlich arbeitssuchend melden, benötigst du entweder Kopien oder digitale Scans deiner Unterlagen, die du der Agentur für Arbeit zusenden kannst.

2. Wähle den für dich passenden Weg zur Arbeitssuchendmeldung

Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Wege an, sich arbeitssuchend zu melden, um es allen betroffenen Personen so einfach wie möglich zu machen. Diese sind:

  • Online: Registriere dich hierzu auf der Website der Agentur für Arbeit.
  • Telefonisch: Unter der 0800 4 555500 kannst du dich gebührenfrei und besonders schnell arbeitssuchend melden. Die Unterlagen reichst du dann nach.
  • Vor Ort: Um herauszufinden, bei welcher Dienststelle du dich arbeitssuchend melden sollst, kannst du die Suche der Agentur für Arbeit verwenden.
  • Postalisch: Für den Postweg verwendest du am besten auch die Adresse, die du über die Dienststellensuche gefunden hast.

Wenn möglich, solltest du dich online arbeitssuchend melden. Hier kannst du direkt Angaben zu deiner Person und zu deinem beruflichen Werdegang machen. So wird dein Antrag schneller bearbeitet und du bekommst früher Unterstützung.

3. Selbst tätig werden

Deine Pflicht zur Meldung hast du jetzt erfüllt, doch solltest du jetzt nicht darauf warten, bis dir die Agentur für Arbeit passende Jobs präsentiert, sondern bei der Jobsuche selbst tätig werden. Der erste Schritt hierfür ist die Überarbeitung deiner Bewerbungsunterlagen.

In unserem Artikel Richtig Bewerben findest du hilfreiche Tipps und direkt Downloadvorlagen für deinen Lebenslauf und dein Bewerbungsschreiben.

3 Schritte zur Arbeitssuchendmeldung

Was kommt, nachdem du dich arbeitssuchend gemeldet hast

Jetzt bist du arbeitssuchend gemeldet, doch wie geht es ab hier weiter? Zuerst wirst du warten müssen. Die Agentur für Arbeit bearbeitet deinen Antrag und setzt sich dann mit dir in Verbindung. Damit du schnellstmöglich eine Anschlussstelle findest, macht die Agentur dir anhand deiner Fähigkeiten verschiedene Vorschläge.

Sollte es dir nicht möglich sein, dir bis zum Ende deiner letzten Arbeitsstelle eine neue zu besorgen, wirst du offiziell arbeitslos und musst dies wiederum der Agentur für Arbeit melden. Dafür kannst du wieder die Online-Funktion nutzen. Benötigst du finanzielle Unterstützung, kannst du separat dazu Arbeitslosengeld beantragen. Je nachdem, wie lange du bereits gearbeitet hast, erhältst du entweder Arbeitslosengeld I, das sich an deinem bisherigen Einkommen orientiert, oder Arbeitslosengeld II, das eine Grundsicherung darstellt.

Während dieses ganzen Prozesses liegt es natürlich auch in deinem Interesse, dass du selbst tätig wirst und dich auf die Suche nach einem neuen Job machst. Solltest du dabei Schwierigkeiten haben eine Stelle in deinem bisherigen Berufsfeld zu finden, kannst du auch über berufliche Neuorientierung nachdenken. Viele Unternehmen bieten attraktive Angebote für Quereinsteiger:innen an. Wie eine Bewerbung als Quereinsteiger:in abläuft, haben wir in einem separaten Artikel zusammengefasst.

FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick

In unserem FAQ fassen wir nochmal die wichtigsten Informationen zum Thema arbeitssuchend melden für dich zusammen.

Arbeitssuchend bist du, sobald es zu erwarten ist, dass du bald keinen Job mehr hast. Zum Beispiel, wenn dir gekündigt wurde. Das heißt, du bist auch schon arbeitssuchend, wenn du zwar noch arbeitest, aber deine Arbeitsstelle in nächster Zeit beendet wird, ohne dass du direkt eine Anschlussstelle hast. Arbeitslos bist du dagegen, wenn du tatsächlich keiner Arbeit mehr nachgehst. An diesem Punkt bist du gleichzeitig arbeitssuchend und arbeitslos.

Hier findest du noch mehr Infos zum Unterschied

Ja, laut § 38 Abs. 1 SGB III bist du verpflichtet, dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, sobald du erfährst, dass du bald keine Arbeit mehr ausführen wirst. Solltest du das nicht tun, kann es passieren, dass du zum Beispiel bei der Genehmigung von Arbeitslosengeld mit Nachteilen rechnen musst.

Mehr zu den Pflichten findest du hier

Du musst dich grundsätzlich arbeitssuchend melden, sobald du erfährst, dass du in absehbarer Zeit keine Arbeit mehr hast. Das sollte spätestens drei Monate vor der erwarteten Arbeitslosigkeit sein. Erfährst du erst später vom Ende deines Arbeitsverhältnisses, gilt die Sonderfrist von drei Tagen.

Mehr zu den Fristen bei der Arbeitssuchendmeldung

Sobald du von deiner möglichen Arbeitslosigkeit erfährst, meldest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Am einfachsten geht das über die Website der Agentur für Arbeit. Du kannst dies aber auch per Telefon oder vor Ort in der Dienststelle machen.

Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du meldest dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und kannst dies online, per Telefon, per Post oder vor Ort in der Dienststelle machen.

Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Solltest du eine neue Stelle gefunden haben und bist somit faktisch nicht mehr arbeitssuchend, kannst du dich einfach bei der Agentur für Arbeit wieder abmelden. Nutze hier die Website der Agentur für Arbeit, melde dich per Telefon oder gehe zu deiner Dienststelle vor Ort.

Veröffentlicht am 01/24/2023, aktualisiert am 10/16/2024