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Kündigung wegen Krankheit: Abfindung & Rechte

2023 waren die deutschen Arbeitnehmer so oft krank wie noch nie zuvor. Laut Techniker Krankenkasse waren das 19,4 Krankheitstage im Durchschnitt. Somit setzt sich der Trend zu mehr Krankheitstagen der letzten Jahre fort.

In diesem Zusammenhang fragen sich viele Arbeitnehmer: Kann ich gekündigt werden, wenn ich zu oft krankheitsbedingt ausfalle?

In diesem Artikel zeigen wir dir, wann und wie eine Kündigung wegen Krankheit möglich ist und was du am besten unternimmst, wenn du davon betroffen bist. Zu Letzterem haben wir eine Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise formuliert.

Kontaktiere auf jeden Fall eine Anwaltskanzlei, wenn du in dieser Situation bist. Dieser Artikel soll dir primär einen Überblick zum Thema geben.

Inhalt

Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?

Zuallererst räumen wir mit einem hartnäckigen Gerücht auf: Arbeitnehmer können auch krankheitsbedingt gekündigt werden, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der Krankheit noch krank im Bett liegen. Krankheit schützt dich nicht vor einer Kündigung durch dein Unternehmen.

Das mag jetzt im ersten Moment hart klingen. Aber bevor bei dir jetzt alle Alarmglocken angehen, können wir dich beruhigen. Unternehmen kündigen erst, wenn die Krankheit starken Einfluss auf deine Arbeitsleistung nimmt. Selbst dann ist zwar eine krankheitsbedingte Kündigung möglich, aber das Unternehmen muss dafür viele rechtliche Hürden nehmen. Welche das sind, zeigen wir dir in den nächsten Abschnitten.

Warum kündigen Unternehmen kranke Arbeitnehmer?

Mitarbeitende, die immer wieder oder über längere Zeit arbeitsunfähig sind, kosten Unternehmen eine Menge Geld. Fließt der Lohn doch trotz Krankheit weiterhin. Erst ab einer mindestens 6 Wochen andauernden Krankheit, übernimmt die Krankenkasse die Lohnkosten (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Neben den Lohnkosten kommen jedoch noch durch die Krankheit entstandene Betriebskosten hinzu. Die betroffene Person hatte womöglich eine wichtige Position inne, ohne die der Betriebslauf gestört wird. Zum Beispiel, wenn Projektmanager:innen krankheitsbedingt ausfallen, die aber für die Koordination unabdingbar sind. So kann sich der Zeitplan verzögern und somit die Kosten erhöhen.

Bei welchen Krankheiten kommt es zu einer Kündigung wegen Krankheit? [inkl. Beispiele]

Es gibt kein bestimmtes Krankheitsbild, das eine Kündigung wegen Krankheit begünstigt. Stattdessen ist die Beeinträchtigung der Arbeitsleistung der von Krankheit betroffenen Person ausschlaggebend. Hierzu gibt es verschiedene Fälle, in denen meist eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Wir stellen dir hierzu jeden Fall kurz vor und veranschaulichen ihn durch ein Beispiel.

Häufige Kurzerkrankungen

Im Fall der häufigen Kurzerkrankungen ist die Arbeitskraft mehrmals im Jahr arbeitsunfähig, sodass sie insgesamt mehr als sechs Wochen Krankheitstage angesammelt hat.

Beispiel: häufigen Kurzerkrankungen

Frau Schmidt leidet seit drei Jahren unter chronischer Migräne, welche ihr in unrechtmäßigen Abständen solche Schmerzen bereitet, dass sie immer wieder für ein bis zwei Tage krankgeschrieben ist. Diese Tage zusammengezählt erreichen pro Jahr eine Anzahl die deutlich über 30 Krankheitstagen liegt.

Langandauernde Krankheit

Eine langandauernde Krankheit liegt vor, wenn eine Arbeitskraft über sechs Wochen am Stück krank ist und es scheint keine Aussicht auf Besserung vorzuliegen.

Beispiel: langandauernde Krankheit

Herr Müller hatte während seiner Freizeit einen Autounfall, der ihn körperlich so eingeschränkt hat, dass er seinen Beruf als Handwerker für längere Zeit nicht mehr ausführen kann. Aus Sicht der Ärzt:innen ist unklar, ob er jemals wieder körperlich arbeiten wird können.

Krankheitsbedingte Leistungsminderung

Krankheitsbedingte Leistungsminderung bedeutet, dass die Leistung der Arbeitskraft aufgrund der Erkrankung so stark eingeschränkt ist, dass sie insgesamt um mehr als ein Drittel gemindert ist.

Beispiel: krankheitsbedingte Leistungsminderung

Frau Maier leidet nach langjähriger Arbeit vor der Bildschirm am Computer Vision Syndrom. Das bedeutet, dass ihr Sichtfeld eingeschränkt wird und sie Kopfschmerzen bekommt, sobald sie länger als vier bis fünf Stunden am Stück einen Bildschirm betrachtet. Ihre Arbeitszeit beträgt, aber acht Stunden am Tag. Ihre Leistung ist somit meist um die Hälfte vermindert.

Trifft einer dieser Fälle auf dich zu, besteht die Möglichkeit, dass dein Unternehmen dich kündigt. Dafür muss es aber einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Diese findest du im nächsten Abschnitt.

Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Generell sind alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt. Bist du noch nicht ein halbes Jahr beschäftigt, springe am besten direkt zu unserem Abschnitt über die Kündigung in der Probezeit.

„Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.“

§ 1 Abs. 1 KSchG

Das bedeutet, Arbeitnehmer können nur ordentlich wegen Krankheit gekündigt werden, wenn diese sozial verträglich ist. Möglich ist dies über die personenbedingte Kündigung:

„Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person […] liegen, […] bedingt ist.“

§ 1 Abs. 2 KSchG

Gründe, die in der Person liegen, beziehen sich auf bestimmte Eigenschaften dieser, was auch den gesundheitlichen Zustand mit einschließt.

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtskräftig ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, die wir dir im Folgenden vorstellen. Diese sind:

  1. Eine negative Gesundheitsprognose
  2. Die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Unternehmens
  3. Eine Interessenabwägung zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen

Diese Voraussetzungen werden von einem Arbeitsgericht geprüft. Dies geschieht aber nur, wenn du der Kündigung widersprichst und es zu einer Kündigungsschutzklage kommt. Akzeptierst du sie ohne Prüfung, ist sie gültig. Mehr Informationen hierzu findest du im Abschnitt zum Einspruch.

1. Negative Gesundheitsprognose

Unternehmen müssen Fehlzeiten aufgrund von Krankheit ihrer Arbeitnehmer bis zu einer Länge von sechs Wochen jährlich hinnehmen. Dabei können die sechs Wochen über das Jahr verteilt sein oder auch am Stück stattgefunden haben. Über dieses Maß hinaus werden Fehlzeiten als für das Unternehmen unzumutbar wahrgenommen. Dies reicht aber nicht aus, um eine Kündigung wegen Krankheit zu begründen. Dafür muss zuallererst eine negative Gesundheitsprognose vorliegen.

Dies bedeutet, dass das Gericht prüft, ob bei dir in Zukunft eine gesundheitliche Besserung zu erwarten ist oder nicht. Hast du zum Beispiel eine chronische Krankheit, durch die du immer wieder arbeitsunfähig bist, fällt die Prognose wahrscheinlich negativ aus. Hattest du nur einen Unfall und Aussicht auf vollständige Wiederherstellung, dürfte sie positiv ausfallen und du darfst nicht gekündigt werden.

Wichtig ist hierbei nicht die Schwere der Krankheit oder ob es sich um eine physische oder psychische handelt, sondern wie stark sie deine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Geprüft wird dies über Krankenkassendaten zu deinen Krankheitsverläufen oder falls diese nicht ausreichen, durch Anfragen bei deinen Ärzt:innen. Der überprüfte Zeitraum ist in der Regel mindestens die letzten 24 Monate vor Kündigungserklärung. Sollte dies auch nicht ausreichen, können auch ärztliche Gutachter:innen beauftragt werden, die deinen Gesundheitszustand bestimmen.

2. Beeinträchtigung wirtschaftlicher und betrieblicher Interessen

Liegt eine negative Gesundheitsprognose vor, wird im nächsten Schritt geprüft, ob durch die krankheitsbedingten Ausfälle eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Unternehmens vorliegt. Dies können aus wirtschaftlicher Sicht zum Beispiel Lohnkosten für die kranke Person sein. Dabei wiegt es aus Unternehmenssicht schwerer, wenn die Person immer wieder über einen Zeitraum von weniger als sechs Wochen ausfällt. Denn dann ist ausschließlich das Unternehmen für die Gehaltszahlung zuständig. Bei einer Krankheit über längere Zeit würde die Krankenkasse für die Gehaltszahlung einspringen. Die Begründung einer Kündigung ausschließlich über die Lohnkosten ist aber nur zulässig, wenn diese erheblich sind. Dies ist meist erst ab 45 Krankheitstagen pro Jahr.

Darüber hinaus können auch noch Kosten für den Ersatz der ausgefallenen Arbeitskraft entstehen. Müssen beispielsweise für diese Zeiträume immer wieder Aushilfskräfte angelernt werden, entstehen somit Kosten für das Unternehmen. Aus betrieblicher Sicht kann auch argumentiert werden, dass durch die kranke Arbeitskraft der Druck auf die übrigen Arbeitskräfte steigt, da sie die Mehrarbeit abfedern müssen.

3. Interessenabwägung

Zuletzt prüft das Gericht in Form der Interessenabwägung, ob dem Unternehmen aufgrund der Krankheit des Arbeitnehmers und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen die Weiterbeschäftigung zumutbar ist oder ob eine Kündigung begründet ist. Dafür werden in der Regel verschiedene Parameter betrachtet, wie beispielsweise:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Krankheitsursache
  • Alter des oder der Mitarbeitenden
  • Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer

Wie am Anfang des Abschnitts erwähnt, muss eine krankheitsbedingte Kündigung sozial verträglich sein. Arbeitete die Arbeitskraft zum Beispiel für 25 Jahre ohne Beanstandung im gleichen Unternehmen, bevor sie krank wurde, ist eine Kündigung schwer zu begründen. Ähnliches gilt für Arbeitnehmer, die schon älter sind.

Wird in allen drei Voraussetzungen zugunsten des Unternehmens entschieden, wird die Kündigung wegen Krankheit rechtsgültig.

Welchen Einfluss hat das be­trieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM)?

Ist ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von zwölf Monaten länger als insgesamt sechs Wochen krank, muss das Unternehmen nach § 167 Abs. 2 SGB ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Dieses hat das Ziel, die aktuelle Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und zukünftig vorzubeugen.

Wird das BEM vom Unternehmen nicht oder unzureichend angeboten, fließt das in die Fallbewertung des Gerichts bei einer krankheitsbedingten Kündigung mit ein. Es ist dann sehr unwahrscheinlich, dass das Gericht zugunsten des Unternehmens entscheidet.

Sonderfälle bei der Kündigung wegen Krankheit

Die von uns vorgestellten Informationen aus den vorherigen Abschnitten beziehen sich vor allem auf Arbeitnehmer, die schon länger als 6 Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind und ordentlich gekündigt wurden. Dies ist sozusagen der Normalfall. Es gibt jedoch auch Sonderfälle, die wir dir hier nun erklären möchten. Diese sind:

Krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit

Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, sind noch nicht durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Dieses gilt erst ab mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 1 Abs. 1 KSchG). Eine Probezeit geht maximal sechs Monate. Stattdessen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB):

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

§ 622 Abs. 3 BGB

Dies bedeutet, dass du innerhalb der Probezeit gekündigt werden kannst, auch wenn du krank bist. Denn das Unternehmen muss hier keinen Grund nennen, warum die Kündigung ausgesprochen wurde.

Du brauchst mehr Informationen zum Thema? Dann schau in unseren Artikel zu Krank in der Probezeit.

Krankheitsbedingte Kündigung bei Menschen mit Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, um ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Grundsätzlich ist auch bei diesen Personen eine krankheitsbedingte Kündigung möglich, solange diese nicht aufgrund der Schwerbehinderung ausgesprochen wurde. In diesem Fall würde es sich um Diskriminierung handeln.

Die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit sind bei schwerbehinderten Menschen die gleichen wie bei Menschen ohne Behinderung. Jedoch muss zusätzlich das Integrationsamt, auch Inklusionsamt genannt, hinzugezogen werden und der Kündigung zustimmen. Dieses ist zum Schutz von schwerbehinderten Menschen vor unrechtmäßigen Kündigungen zuständig.

Fristlose Kündigung wegen Krankheit

Eine fristlose Kündigung gilt ab Erklärung nach zwei Wochen, ist aber laut § 626 Abs. 1 nur bei wichtigen Gründen zulässig. Eine Krankheit zählt hierbei nicht als wichtiger Grund. Es muss ein starkes Fehlverhalten vom Arbeitnehmer, wie zum Beispiel der Diebstahl von Unternehmenseigentum, vorliegen.

Es ist also nicht möglich, dass du aufgrund einer Krankheit fristlos gekündigt wirst. Es ist jedoch möglich, dass du aus anderen Gründen während deiner Krankheit gekündigt wirst. Kommt zum Beispiel raus, dass du in deinem Büro gestohlen hast, während du krank im Bett liegst, kannst du trotz Krankheit für diesen Diebstahl fristlos gekündigt werden.

Mehr Infos hierzu in unserem Artikel zur fristlosen Kündigung.

Kündigung wegen Krankheit Abfindung

Hast du eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten, ist der Schock wahrscheinlich erst einmal groß. Kommen doch in ein paar Monaten finanzielle Einbußen auf dich zu und die Jobsuche gestaltet sich als erkrankte Person auch nicht gerade einfach. Deshalb fragen sich viele Arbeitnehmer in dieser Situation, ob ihnen eine Abfindung zusteht.

Die schlechte Nachricht: Rechtlich steht dir in der Regel keine Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu. Die gute Nachricht: Sie wird meistens trotzdem gezahlt. Hier erfährst du warum.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abfindung bei Kündigung

Zuerst die rechtlichen Rahmenbedingungen: Laut Gesetz steht dir nur bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zu (§ 1a Abs. 1 KSchG), eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch personenbedingt und hat somit keinen Abfindungsanspruch. Anders gestaltet es sich, wenn in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag eine Abfindung bei ordentlicher Kündigung festgeschrieben ist. Schau hierzu am besten in deinem Vertrag nach. Es gibt noch weitere Sonderfälle, bei denen ein rechtlicher Anspruch besteht, die aber in der Realität nicht oft zutreffen. Mehr zu diesen und zu allem, was du sonst noch zu diesem Thema wissen musst, findest du in unserem Artikel Abfindung bei Kündigung.

Abfindung durch einen Aufhebungsvertrag

Sehr viel häufiger als über einen rechtlichen Anspruch wird eine Abfindung über einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Mit einem Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis mit beiderseitiger Zustimmung – von Arbeitskraft und Unternehmen – beendet. Im Gegensatz dazu benötigt eine Kündigung nur eine Partei, die sie ausspricht. Der Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass er die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen und weitere Vereinbarungen wie beispielsweise eine Abfindung enthalten kann.

Doch warum sollte ein Unternehmen, das eine kranke Arbeitskraft loswerden will, so etwas zustimmen? Die Antwort ist einfach: Weil es die bessere Alternative zu einem Prozess ist. Widerspricht die gekündigte Person der Kündigung, geht der Fall an ein Gericht. Dieser Prozess ist langwierig und das Unternehmen kann sich nicht sicher sein, dass es diesen gewinnt. Bei einer Niederlage müsste es nicht nur die Prozesskosten tragen, sondern die Arbeitskraft auch weiterbeschäftigen. Da ist es simpler, sich einfach aus dem Arbeitsvertrag herauszukaufen.

Ist dies der Fall, sparst du dir als Arbeitnehmer auch viel Stress. Deshalb versuchen Anwält:innen für Arbeitsrecht meist einen Aufhebungsvertrag zu erwirken. Wie du dabei am besten vorgehst, siehst du in der Schritt-für-Schritt-Anleitung im nächsten Abschnitt. Mehr zu diesem Vertrag findest du in unserem Artikel zum Aufhebungsvertrag.

Mehr zum Aufhebungsvertrag [inkl. Muster]

Kündigung wegen Krankheit und Arbeitslosengeld – habe ich Anspruch?

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung erlischt nicht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Kündiung vom Unternehmen ausgeht. Du verlierst diesen nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht nur eine Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst wird. Stimmst du also einem Aufhebungsvertrag zu, wirst du in der Regel für 12 Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt. Frage für weitere Informationen am besten direkt bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit nach.

Einspruch gegen krankheitsbedingte Kündigung: Schritt für Schritt

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung soll dir als Beispiel dienen, wie du vorgehen kannst, wenn du eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten hast. Wichtig ist hierbei, dass du schnell reagierst. Falls es bis zum Äußersten kommt und du klagen möchtest, musst du bestimmte Fristen einhalten:

„Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“

§ 4 KSchG

Du hast also nur drei Wochen Zeit, bevor ein Einspruch gegen die Kündigung eher erfolglos sein wird. Du kannst zwar laut § 5 Abs. 1 KSchG auch noch bis zu sechs Monate nach Ablauf der Frist eine nachträgliche Klage einreichen, aber nur wenn es dir belegbar unmöglich war, die Frist einzuhalten. Solltest du während der Zustellung der Kündigung schwerkrank im Krankenhaus liegen, wird dies wahrscheinlich noch zählen, in anderen Fällen, empfehlen wir dir die dreiwöchige Frist einzuhalten.

Falls dein Unternehmen über einen Betriebsrat verfügt, kannst du zusätzlich diesen zur Hilfe nehmen. Dafür hast du aber laut Gesetz sogar nur eine Woche nach Kündigungszustellung Zeit (§ 2 KSchG). Der Betriebsrat prüft dann die Kündigung und geht, falls er sie auch für unbegründet hält, mit dem Unternehmen in den Dialog.

Doch nun zu unserer Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise:

Vorgehen bei krankheitsbedingter Kündigung

  1. Arbeitsvertrag auf Abfindung prüfen: Zuallererst solltest du nach deiner Kündigung prüfen, ob dir laut deinem Arbeitsvertrag in diesem Fall eine Abfindung zusteht. Ist dies so, kannst du dir überlegen, ob du die Kündigung akzeptierst. Falls dir keine Abfindung zusteht, gehst du zum nächsten Schritt.
  2. Kanzlei für Arbeitsrecht kontaktieren: An dieser Stelle solltest du dir professionelle suchen und ein Erstgespräch mit einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht vereinbaren.
  3. Be­trieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) prüfen: Bevor ein Unternehmen dir wegen Krankheit kündigen kann, muss es dir zuerst ein BEM anbieten. Ist dies nicht der Fall steigen deine Chance in einem Kündigungsschutzprozess zu gewinnen ungemein.
  4. Unternehmen informieren, dass du die Kündigung nicht akzeptieren wirst: Dadurch, dass du deinem Unternehmen schriftlich mitteilst, dass du die Kündigung nicht akzeptierst, kannst du möglicherweise schon ein Einlenken bewirken. Die Alternative wäre eine Kündigungsschutzklage, welche meist nicht im Interesse des Unternehmens liegt. Wahrscheinlich wird dir stattdessen ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten. Falls keine Reaktion kommt, gehst du zum nächsten Schritt.
  5. Betriebsrat einschalten: Falls dein Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, ist es nun an der Zeit, diesen um Hilfe zu bitten. Beachte, dass du dafür nur eine Woche nach Kündigungszustellung Zeit hast. Bleibt auch dieser untätig, gehst du zum nächsten Schritt.
  6. Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen: Hast du zusammen mit deiner Anwaltskanzlei alle Eventualitäten geprüft und ihr seid beider der Meinung, dass die Kündigung unrechtmäßig ist und ein Prozess gewinnbar, kannst du eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Beachte hier die maximale Frist von drei Wochen nach Kündigungszustellung.

Wichtig: Du kannst deine Chancen auf einen gewonnenen Prozess und somit auf eine höhere Abfindungshöhe ungemein erhöhen, wenn dir ärztlich bescheinigt wird, dass du Aussicht auf Genesung hast. Denn dies ist das Erste, was ein Gericht bei einem Kündigungsschutzprozess prüft. Gehe dafür am besten direkt auf deinen behandelnden Arzt oder deine Ärztin zu, um deine Chancen abzuklären.

Solltest du beim letzten Schritt angekommen sein, wird sich ein Arbeitsgericht mit deinem Fall befassen und entscheiden, ob deine Kündigung wegen Krankheit rechtmäßig oder unrechtmäßig war. Wie das abläuft, haben wir in einem früheren Abschnitt bereits aufgezeigt. In den meisten Fällen kommt es aber schon vorab zu einer außergerichtlichen Einigung. Denn selbst wenn du den Prozess gewinnst, wirst du wahrscheinlich nach dem ganzen Stress nicht mehr bei deinem Unternehmen arbeiten wollen. Stattdessen wird am Ende ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung stehen.

Erhältst du eine Abfindung, hast du zwar etwas Zeit, aber falls du nicht dauerhaft arbeitsunfähig bist, wirst du früher oder später eine neue Stelle finden müssen. Das kann ganz schön anstrengend sein, wenn man erst gerade mit einer Krankheit zu kämpfen hatte. Unsere Candidate Manager:innen sind extra darin ausgebildet, Bewerbende auf ihrem Weg zu einer neuen Stelle zu unterstützen. Vereinbare am besten direkt einen Telefontermin mit unserem Team.

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FAQ: die wichtigsten Fragen und Antworten

In diesem FAQ findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kündigung bei Krankheit.

Ja, du kannst auch gekündigt werden, wenn du aktuell krankgeschrieben bist. Der Gesetzgeber sieht hier keinen besonderen Schutz vor.

Mehr zur Rechtslage hier

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine spezielle Form der personenbedingten ordentlichen Kündigung, die ausgesprochen wird, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seinen Arbeitsvertrag nicht mehr ausreichend erfüllen kann. Dazu müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Mehr zu den Voraussetzungen hier

Damit eine Kündigung wegen Krankheit infrage kommt, muss die betroffene Arbeitskraft über mehrere Jahre, über sechs Wochen pro Jahr krankgeschrieben sein oder unter langfristiger Erkrankung ohne Chance auf Besserung leiden. Zusätzlich gibt es weitere rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Mehr zu dazu findest du hier

Nach einer Kündigungsschutzklage durch einen Arbeitnehmer prüft ein Arbeitsgericht diese auf drei Voraussetzungen für Rechtmäßigkeit:

  1. Negative Gesundheitsprognose
  2. Beeinträchtigung wirtschaftlicher und betrieblicher Interessen
  3. Interessenabwägung

Mehr zu den Voraussetzungen findest du hier

Nein, ist in deinem Arbeitsvertrag keine Abfindung vorgeschrieben, hast du bei einer krankheitsbedingten Kündigung keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis wird diese jedoch oftmals trotzdem von Unternehmen gezahlt, um einer Kündigungsschutzklage zu entgehen.

Mehr zur Abfindung findest du hier

Ja, das ist möglich. Da bei einer Kündigung in der Probezeit kein Kündigungsgrund angegeben werden muss, ist es hier sogar einfacher für Unternehmen, dich wegen Krankheit zu kündigen.

Mehr zu diesem Sonderfall hier

Grundsätzlich gibt es bei bis zu sechs Wochen Krankheit eine Lohnfortzahlung durch das Unternehmen. Da die Kündigungsfrist in der Probezeit aber nur zwei Wochen umfassen muss, kann sich die Lohnfortzahlung auf diesen Zeitraum verkürzen.

Mehr zu diesem Sonderfall hier

Veröffentlicht am 12/12/2022, aktualisiert am 10/16/2024