Looking for a job?

Apply for your next job without a cover letter. You can track the status of your application in your applications overview.

What are you looking for?

Where would you like to work?

Enter a location

Karriereguide - WorkwiseRight arrow iconBewerbungen über WorkwiseRight arrow iconFamilienstand im Lebenslauf angeben?

Familienstand im Lebenslauf angeben?

Zeiten ändern sich – das gilt ganz besonders für das Thema Bewerbungsunterlagen. Viele Angaben, die lange Zeit als Pflicht im Lebenslauf galten, sind mittlerweile überholt. Auch beim Familienstand im Lebenslauf kommt immer mehr Unsicherheit auf – was ist überhaupt mein Familienstand und gehört er noch in den Lebenslauf? Das alles erfährst du in diesem Beitrag.

Inhalt

Welche Familienstände gibt es?

Um deinen Familienstand überhaupt angeben zu können, solltest du dir zunächst einmal im Klaren darüber sein, welche Familienstände es eigentlich gibt und welcher auf dich zutrifft. Grundsätzlich werden folgende fünf Familienstände unterschieden:

  1. Ledig: Unter diesen Familienstand fällst du, wenn du nicht verheiratet bist und es auch noch nie warst. Ob du in einer festen Beziehung oder Single bist, spielt dabei keine Rolle. Auch Verlobte fallen (noch) unter diese Kategorie.
  2. Verheiratet: Als verheiratet giltst du, sobald du standesamtlich eine Ehe geschlossen hast.
  3. Eingetragene Lebenspartnerschaft: Von 2001 bis 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Sofern du diese anschließend nicht in eine Ehe umgewandelt hast, lautet dein Familienstand: Eingetragene Lebenspartnerschaft.
  4. Geschieden: Wurde deine Ehe rechtskräftig geschieden und du hast nicht wieder geheiratet, ist dein Familienstand geschieden.
  5. Verwitwet: Zu diesem Familienstand zählst du, wenn dein:e Ehepartner:in verstorben ist.

Von weiteren Unterscheidungen solltest du unbedingt absehen. Aussagen wie „es ist kompliziert“ oder „in einer offenen Beziehung“ sind vielleicht für dein Facebook-Profil interessant, jedoch nicht in einer Bewerbung.

Ist der Familienstand im Lebenslauf Pflicht?

Die klare Antwort auf diese Frage lautet: Nein!

Angaben zum Familienstand und Kindern waren lange Zeit durchaus üblich im Lebenslauf – diese Zeiten sind jedoch vorbei. Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat dafür gesorgt, dass der Familienstand keine Pflichtangabe mehr ist. Das AGG zielt darauf ab, Diskriminierung zu verhindern, sodass allen Bewerber:innen die gleichen Chancen eingeräumt werden. Hintergrund ist, dass persönliche Angaben, wie der Familienstand, nichts über die Jobeignung aussagen und lediglich Vorurteile erzeugen.

Dementsprechend ist der Familienstand im Lebenslauf lediglich eine optionale Angabe. Ob es sinnvoll ist ihn anzugeben, solltest du daher abwägen.

Anders sieht es mit der Elternzeit aus. Wie du Elternzeit im Lebenslauf angibst und was du dabei beachten musst, kannst du hier nachlesen.

Pro & Contra Familienstand im Lebenslauf

Dank dem AGG ist es dein Recht, den Familienstand nicht in der Bewerbung zu nennen. Gleichzeitig gibt es einige Argumente, die dennoch dafür sprechen. Wir haben beide Seiten gegenüber gestellt, um dir bei deiner Entscheidung zu helfen:

vorteil-nachteile-familienstand-lebenslauf

Wie du siehst, überwiegen tendenziell eher die Nachteile der Nennung des Familienstands im Lebenslauf. Dies hat dazu geführt, dass der Familienstand immer seltener aufgegriffen wird und auch in zahlreichen Lebenslauf-Vorlagen nicht mehr auftaucht.

Hier findest du unsere Lebenslauf-Vorlagen zum Downloaden und Bearbeiten.

Typische Auslegungen der Familienstände

Wenn du dich entscheidest den Familienstand im Lebenslauf anzugeben, sagt dies grundsätzlich nichts über deine Berufseignung aus. Nichtsdestotrotz bietet der Familienstand Raum für stereotypische Interpretationen und kann die Entscheidung der Personalverantwortlichen durchaus beeinflussen. Diese Beeinflussung kann sowohl positiv als auch negativ sein. Wir haben für dich typische Auslegungen der Familienstände zusammengefasst – diese sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, da sie äußerst von Vorurteilen belastet sind.

Ledig

Ledige Kandidat:innen werden häufig mit Flexibilität verbunden – Geschäftsreisen und Überstunden sollten daher kein Problem für sie sein. Auch einen Standortwechsel trauen Personaler:innen den ledigen Bewerber:innen eher zu.

Gleichzeitig gelten ledige Bewerber:innen als sprunghafter und damit illoyaler. Wenn ein Standortwechsel kein Problem ist, ist es auch ein Jobwechsel nicht.

Verheiratet

Für Verheiratete gilt gewissermaßen das Gegenteil. Sie werden mit einer höheren Loyalität assoziiert. Auch gelten sie häufig als besonders zuverlässig und belastbar.

Eine negative Auslegung des Familienstands besteht vor allem bei jüngeren Bewerber:innen. Arbeitgeber befürchten, dass junge Verheiratete die Familie über den Job stellen und keine Überstunden in Kauf nehmen wollen.

Selbiges gilt für Kandidat:innen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Geschieden und Verwitwet

Positive Auslegungen der Familienstände geschieden und verwitwet zu finden, ist nahezu unmöglich. Daher sind diese Kandiat:innen besonders häufig von Diskriminierung aufgrund des Familienstandes betroffen. Wenn du zu einem dieser Familienstände gehörst, empfiehlt es sich, dein Recht gemäß AGG wahrzunehmen und den Familienstand nicht in der Bewerbung anzugeben.

Geschiedenen wird nachgesagt, dass sie streitfreudiger und illoyaler sind. Der Familienstand verwitwet wird häufig mit einer geringeren Belastbarkeit missinterpretiert.

Angabe des Familienstands

Wenn du dich für die Angabe deines Familienstands entscheidest, ist es natürlich wichtig, dass du diesen auch an der richtigen Stelle platziert. Zunächst einmal gehört der Familienstand ausschließlich in den Lebenslauf – im Bewerbungsschreiben hat er hingegen definitiv nichts verloren.

Im Lebenslauf ergänzt du deinen Familienstand bei deinen persönlichen Daten. Dabei steht er in einer separaten Zeile und wird durch das Wort „Familienstand“ angekündigt – wie in folgendem Beispiel:

angabe-familienstand-lebenslauf

Fazit: Familienstand in der Bewerbung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass spätestens seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, der Familienstand keine Pflichtangabe im Lebenslauf mehr ist. Obwohl der Familienstand nichts über deine Jobeignung aussagt, bietet er einen Interpretationsspielraum, der zu Diskriminierung führen kann.

Schlussendlich ist es dir selbst überlassen, ob du deinen Familienstand im Lebenslauf angibst. Während einige Argumente dagegen sprechen, kann es womöglich auch von Vorteil sein, den Familienstand anzugeben – denn wenn du deswegen diskriminiert wirst, war es ohnehin der falsche Arbeitgeber.

Wenn du noch immer unsicher bist, unterstützen wir dich gerne bei der Entscheidung. Über Workwise bewirbst du dich schnell und einfach – ganz ohne Anschreiben. Dabei begleiten wir dich über den gesamten Bewerbungsprozess hinweg und stehen dir jederzeit bei Bewerbungsfragen zur Verfügung.

Finde jetzt den passenden Job

Veröffentlicht am 11/30/2021, aktualisiert am 11/21/2024