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Unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen – geht das?

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und es fehlen nur noch ein paar Wochen, bis du in deinen neuen Job startest. Doch dann trudelt eine weitere Zusage ein und Zweifel kommen auf. Ist das wirklich die richtige Stelle? Gibt es womöglich doch etwas Besseres? In dieser Situation fragst du dich vielleicht: Kann man einen Arbeitsvertrag widerrufen?

Die knappe Antwort auf deine Frage ist: Nein, es ist nicht möglich, einen Arbeitsvertrag zu widerrufen. Warum das so ist und welche Alternativen es gibt, damit du doch noch aus dem Arbeitsvertrag rauskommst, zeigt dir unser Rechtsexperte Daniel in diesem Artikel.

Inhalt

Gilt das Widerrufsrecht bei einem Arbeitsvertrag?

Von Kaufverträgen, wenn wir beispielsweise ein Produkt im Internet bestellen, sind wir es gewöhnt, dass uns ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht. Dies soll Konsumierende vor Fehlentscheidungen schützen und garantiert, dass Verträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen und somit ungültig gemacht werden können. Dieses Recht ist aber nicht auf jeden Vertrag anwendbar: Der Arbeitsvertrag unterliegt nicht dem Widerrufsrecht.

Der Gesetzgeber sieht bei einem Arbeitsvertrag kein Widerrufsrecht vor, da es sich bei einem Arbeitsverhältnis nicht um ein Verbrauchsgut handelt. Stattdessen gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, welcher Vertragstreue vorschreibt. Dies bedeutet, dass beide Parteien nach Abschluss eines Vertrags an diesen gebunden sind. Doch jetzt keine Panik. Es gibt Möglichkeiten, wie du trotzdem vorzeitig aus deinem Arbeitsvertrag herauskommst. Wie diese aussehen, zeigen wir dir im nächsten Abschnitt.

Alternativen zum Widerrufen des Arbeitsvertrags

Du weißt nun, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, einen Arbeitsvertrag zu widerrufen. Jedoch gibt es zum einen die Möglichkeit, dass du deinen Arbeitsvertrag bereits vor Antritt kündigst oder dein Unternehmen um einen Aufhebungsvertrag bittest. Worauf du bei beiden Möglichkeiten achten solltest, zeigen wir dir jetzt.

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen

Ein Arbeitsvertrag kann zwar nicht widerrufen, aber ordentlich gekündigt werden – auch schon vor Arbeitsantritt. Dies ist grundsätzlich bei jedem Arbeitsvertrag ohne Angaben von Gründen möglich. Dieses Recht steht sowohl dir als Arbeitnehmer:in als auch deinem Unternehmen zu.

Der Haken an der ordentlichen Kündigung ist, dass sie nicht sofort gilt, sondern erst nach einer festgelegten Kündigungsfrist. Dies beträgt mindestens 4 Wochen auf die Mitte oder das Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), falls im Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart wurde. Ist stattdessen eine Probezeit vereinbart, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Vertraglich kann auch eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden, sie darf aber nicht kürzer als die 2 Wochen ausfallen. Prüfe also zuerst deinen Arbeitsvertrag nach Angaben zur Probezeit und zur Kündigungsfrist. Ist nichts angegeben, gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Ist es noch länger als ein Monat bis zum Start deines Jobs bist du fein raus, und kannst deinen Arbeitsvertrag noch vor Antritt kündigen. Nutze dazu ein Kündigungsschreiben. Ein Muster findest du am Ende des Abschnitts. Zudem haben wir noch einen Artikel verfasst, der dir weitere hilfreiche Tipps gibt, wie du deinen Job kündigst.

So kündigst du richtig

Doch was ist, wenn es bis zu meinem Arbeitsantritt nur noch wenige Tage sind?

In diesem Fall kann das Unternehmen darauf bestehen, dass du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist deine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringst. Kündigst du bspw. eine Woche vor deinem Arbeitsantritt und du hast eine 2-wöchige Kündigungsfrist, musst du noch die verbleibenden Wochen auf der Arbeit erscheinen. Ohne Probezeit können dies je nach Kündigungsfrist auch mehrere Wochen sein. Bleib auf jeden Fall nicht einfach zu Hause. In diesem Fall hast du Vertragsbruch begangen und das Unternehmen kann von dir Schadensersatz fordern.

Vorsicht bei Ausschluss einer vorzeitigen Kündigung

Das Unternehmen kann durch eine Klausel im Arbeitsvertrag eine vorzeitige Kündigung ausschließen. Dies bedeutet, dass eine Kündigung erst zum ersten Arbeitstag möglich ist, wodurch sich natürlich die Zeit verlängert, die du noch bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeiten musst.

Dies klingt auf den ersten Blick alles nicht gerade toll. Möchtest du doch erst gar nicht anfangen, bei diesem Unternehmen zu arbeiten. Hier können wir dich aber beruhigen. Unternehmen bestehen in der Regel nicht auf dieses Recht.

Es liegt nicht im Interesse eines Unternehmens, Arbeitnehmende zu beschäftigen, die eigentlich gar keine Lust auf die Arbeit haben. Dies sorgt nur für Frust auf beiden Seiten. Deshalb ist es sehr unüblich, dass Unternehmen kündigungswillige Angestellte zur Anwesenheit zwingen.

Stattdessen kommt es meistens zu einem Aufhebungsvertrag, wenn eine Kündigung des Arbeitsvertrags vor Antritt nicht möglich ist. Wie dieser aussieht, siehst du im nächsten Abschnitt.

Muster Kündigungsschreiben

beispielhafte Darstellung eines Kündigungsschreiben

Arbeitsvertrag durch Aufhebungsvertrag auflösen

Mit einem Aufhebungsvertrag ist es dir möglich, die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags zu umgehen und diesen sofort oder zu einem bestimmten Datum zu kündigen. Der Nachteil gegenüber der ordentlichen Kündigung ist jedoch, dass beide Parteien – also du und dein Unternehmen – diesem zustimmen müssen. Eine Kündigung kann einseitig erfolgen. Deshalb spricht man hierbei auch von einem Aufhebungsvertrag und nicht von Aufhebungsschreiben, da du sozusagen mit deinem Unternehmen einen Vertrag eingehst, um deinen Arbeitsvertrag für ungültig zu erklären.

Um die Zustimmung des Unternehmens zu einem Aufhebungsvertrag zu bekommen, kommunizierst du am besten ganz offen mit diesem. Lege nachvollziehbar deine Gründe dar, warum du die Stelle doch nicht antreten möchtest und bitte das Unternehmen, den Aufhebungsvertrag aufzuheben. Zusätzlich kannst du auch noch den Hinweis geben, dass du andernfalls kündigst, sobald dies möglich ist. Wie wir bereits erwähnten, bringt es dem Unternehmen nicht viel, dich zum Arbeiten zu zwingen. Deine Bitte wird also ziemlich wahrscheinlich erfolgreich sein.

Der Aufhebungsvertrag kommt für dich infrage? Hier findest du weitere Infos + ein Muster.

Wie geht es danach weiter?

Du weißt nun, wie du dein Arbeitsverhältnis vor Antritt beendest. Doch wie geht es danach weiter? Zum einen solltest du beachten, dass du unabhängig davon, ob du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag verwendest, bis zu 12 Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt wirst. Auch das Unternehmen ist nach deinem Ausscheiden zu keiner Lohnzahlung verpflichtet. Falls du noch keine neue Stelle hast, stehst du im schlimmsten Fall erstmal ohne Job und ohne monatliche Einkünfte dar. Deshalb solltest du dich so schnell wie möglich auf die Suche nach einem neuen Job machen.

Mit Workwise meisterst du diese Aufgabe schnell und einfach. Über unsere Jobsuche findest du eine Vielzahl von spannenden Stellen. Auf viele davon kannst du dich ganz ohne Anschreiben bewerben – das spart Zeit und Nerven. Zusätzlich unterstützen dich unsere Candidate Manager:innen über deinen gesamten Bewerbungsprozess.

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FAQ: Alles zum Widerruf in Kürze

Hier findest du auf einen Blick alle Informationen, die du zum Thema Arbeitsvertrag widerrufen benötigst.

Nein, im Gegensatz zu einem Kaufvertrag hat ein unterschriebener Arbeitsvertrag kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Stattdessen kann aber ein Arbeitsvertrag vor Antritt gekündigt werden oder durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Unternehmen aufgelöst werden.

Mehr zum Thema findest du hier

Es ist nicht möglich, einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Stattdessen kannst du ihn innerhalb der Kündigungsfrist vor Antritt kündigen. Alternativ kannst du auch mit dem Unternehmen einen Aufhebungsvertrag aushandeln, mit dem das Arbeitsverhältnis direkt beendet werden kann.

Mehr zu den Möglichkeiten deinen Arbeitsvertrag zu beenden findest du hier

Ist es nicht explizit im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, kannst du einen Arbeitsvertrag auch vor Antritt ohne Angabe von Gründen kündigen. Dazu muss deine Kündigungsfrist kürzer sein, als die Zeit bis zu deinem Arbeitsantritt.

Was du bei einer vorzeitigen Kündigung noch beachten musst, findest du hier

Veröffentlicht am 13.01.2023, aktualisiert am 16.10.2024