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Karriereguide - WorkwisePfeil Symbol nach rechtsArbeitsrechtPfeil Symbol nach rechtsAufhebungsvertrag Muster | Infos für Arbeitnehmer

Aufhebungsvertrag Muster | Infos für Arbeitnehmer

Bei einer Kündigung müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, die du durch einen Aufhebungsvertrag umgehen kannst.

Genau wie bei der Kündigung wird beim Aufhebungsvertrag dein Arbeitsverhältnis beendet. Es gibt jedoch Vorteile und Nachteile, die du dabei bedenken musst.

Wir haben dir hier alle Infos, die du brauchst, zusammengefasst und eine Vorlage für die Vertragsaufhebung vorbereitet.

Inhalt - Aufhebungsvertrag Muster

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Durch einen Aufhebungsvertrag kann ein Schuldverhältnis beendet werden. Ein Schuldverhältnis entsteht zwischen mindestens zwei Personen, wenn beispielsweise ein Vertrag unterzeichnet wird. Dadurch kann eine Partei von der anderen eine Leistung fordern. Diese schuldet die Leistung.

Mit anderen Worten: Es handelt es sich beim Aufhebungsvertrag um eine Art, einen Vertrag zu beenden.

Du kannst dadurch – wie mit einer Kündigung – dein Arbeitsverhältnis beenden, nur müssen hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide zustimmen. Und zwar mit einer Unterschrift. Der Aufhebungsvertrag muss in schriftlicher Form und von beiden Seiten unterschrieben sein, nur dann ist er gültig.

Übrigens: Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag und Auflösungsvereinbarung meinen alle das Gleiche.

Wer hat das Recht auf den Auflösungsvertrag?

Um einen Aufhebungsvertrag bitten dürfen beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Allerdings müssen auch beide zustimmen, damit der Vertrag gültig wird. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu gezwungen.

Das heißt: Du hast keinen Anspruch auf den Aufhebungsvertrag. Wenn ihr euch nicht einig werdet, bleibt nur noch die Kündigung.

Gründe für einen Aufhebungsvertrag

Für dich gibt es wahrscheinlich einen bestimmten Grund, warum du dein Arbeitsverhältnis beendet möchtest. Hier haben wir die häufigsten Gründe für eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag zusammengestellt:

  • eine Aussicht auf einen neuen Job
  • Unstimmigkeiten mit Kollegen
  • eine drohende Kündigung steht bevor
  • Umzug in eine andere Stadt

Du hast noch keinen neuen Job, möchtest aber trotzdem dein Arbeitsverhältnis beenden? Alle Infos dazu und was du bedenken musst haben wir in diesem Artikel für dich zusammengestellt: Kündigen ohne neuen Job: Diese Fragen musst du dir stellen

Bei der Bitte um einen Aufhebungsvertrag musst du keinen Grund angeben, es kann dennoch hilfreich sein, um deinen Arbeitgeber zum Zustimmen zu überzeugen.

Was du beachten musst bei der Auflösungsvereinbarung

Überlege dir vorher, ob ein Aufhebungsvertrag das Richtige für deine Situation ist. Es gibt für einen Aufhebungsvertrag zwar Vorteile gegenüber einer Kündigung, aber eben auch Nachteile. Die musst du abwägen und prüfen, welche Art der Vertragsbeendigung für dich besser geeignet ist.

Weiter unten findest du mehr Infos zu den verschiedenen Vorteilen und Nachteilen von einem Aufhebungsvertrag.

Wie du deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bittest

Um deinen Antrag bei deinem Arbeitgeber vorzulegen, kannst du auf verschiedene Weise vorgehen: Entweder du bittest ihn mündlich nach einem Aufhebungsvertrag oder du entscheidest dich dafür, ihn direkt schriftlich anzufragen.

Geht natürlich beides. Aber wir empfehlen, das Thema erstmal mündlich anzusprechen, bevor du einen schriftlichen Antrag einreichst. So kannst du besser darauf eingehen, warum du dich so entschieden hast und dein Arbeitgeber wird eher zustimmen.

Bei der schriftlichen Bitte um den Auflösungsvertrag solltest du nicht vergessen, um eine Rückmeldung zu bitten und auch eine Frist festzulegen, bis wann du eine Antwort brauchst.

Falls du schon einen neuen Job in Aussicht hast, kannst du nur so sichergehen, dass du auch rechtzeitig aus deinem Arbeitsverhältnis entlassen wirst. Denn falls die Aufhebung nicht zustande kommt, musst du bei einer Kündigung die Kündigungsfrist beachten.

Wie du deinen Antrag formulierst:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wie heute besprochen, bitte ich Sie, das seit dem XY bestehende Arbeitsverhältnis zum XZ aufzulösen.

Derzeit beträgt mein Resturlaub X Tage, diese würde ich noch vor dem geplanten Beschäftigungsende in Anspruch nehmen.

Sollten Sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, kündige ich meinen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Frist zum XY. In diesem Fall würde ich vom XY bis zum XY von dem mir zustehenden Resturlaub Gebrauch machen.

Weiterhin bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Bitte teilen Sie mir bis zum XZ mit, ob Sie meinem Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nachkommen. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was gehört in einen Auflösungsvertrag?

Beim Aufhebungsvertrag ist nur gesetzlich vorgegeben, dass er schriftlich sein muss (§ 623 BGB). Sonst kann er frei gestaltet werden. Natürlich darf aber nicht gegen andere Gesetze verstoßen werden.

Einige Punkte sollten auf jeden Fall darin enthalten sein. Hier sind die wichtigsten Bestandteile eines Aufhebungsvertrags:

  • Das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll
  • Wer hat die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses initiiert? Auf “Veranlassung des Arbeitgebers” oder aus “betriebsbedingten Gründen”
  • Umgang mit Resturlaub
  • Umgang mit ausstehenden Leistungen (Urlaubsgeld, Reisekosten, Prämien ...
  • Freistellungsklausel
  • Umgang mit offenen Gehaltszahlungen
  • Vereinbarung einer Abfindung (Höhe und Fälligkeit)
  • Rückgabe von Firmeneigentum
  • Ausstellungen eines Arbeitszeugnisses
  • Klausel zur Meldepflicht (bei der Agentur für Arbeit)
  • Verschwiegenheitsvereinbarung
  • Ausgleichsklausel

Aufhebungsvertrag Muster

Rechtlicher Hinweis: Ein Aufhebungsvertrag ist ein wichtiges Thema und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt erstellt werden. Der Mustervertrag und die Informationen in diesem Artikel dienen lediglich als Informationsquelle. Da es oft auf den Einzelfall ankommt, können wir keine Garantie für die Richtigkeit geben.

Aufhebungsvertrag im Wortlaut:

// Möchtest du dieses Muster verwenden, empfehlen wir dir unbedingt zu prüfen, welche Bestimmungen du übernehmen willst und entsprechend Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen. Gegebenenfalls solltest du hierzu einen Anwalt hinzuziehen. //

Aufhebungsvertrag

des Arbeitsverhältnisses zwi­schen

NAME UNTERNEHMEN

ADRESSE UNTERNEHMEN

- im fol­gen­den: „Ar­beit­ge­ber“ -

 

und

Herrn/Frau NAME ARBEITNEHMER

ADRESSE ARBEITNEHMER

- im fol­gen­den: „Ar­beit­neh­mer“ -

§ 1 Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses

Die Par­tei­en he­ben hier­mit das zwi­schen ih­nen be­ste­hen­de Ar­beits­ver­hält­nis vom XX.XX.20XX zur Ver­mei­dung ei­ner an­sons­ten un­aus­weich­li­chen, vom Ar­beit­ge­ber aus­zu­spre­chen­den or­dent­li­chen Kün­di­gung aus be­trieb­li­chen Grün­den ein­ver­nehm­lich zum XX.XX.20XX auf.

Mit die­sem Aus­tritts­da­tum ist die im Fal­le ei­ner Kün­di­gung durch den Ar­beit­ge­ber ein­zu­hal­ten­de or­dent­li­che Kün­di­gungs­frist ge­wahrt.

§ 2 Frei­stel­lung, Ur­laubs­ge­wäh­rung, Frei­zeit­aus­gleich

Der Ar­beit­ge­ber stellt den Ar­beit­neh­mer ab dem XX.XX.20XX bis zur Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses wi­der­ruf­lich von der Ar­beit frei.

Wäh­rend der Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX er­folgt die Frei­stel­lung un­wi­der­ruf­lich. Der dem Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

§ 3 Ge­halts­an­sprü­che

Der Ar­beit­ge­ber zahlt an den Ar­beit­neh­mer bis zur Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses das ihm zu­ste­hen­de re­gu­lä­re Ge­halt in Hö­he von _________ EUR brut­to pro Mo­nat.

 

Zu­sätz­lich zahlt der Ar­beit­ge­ber zum Aus­gleich für et­wai­ge An­sprü­che auf Prä­mi­en, Gra­ti­fi­ka­tio­nen, Pro­vi­sio­nen und/oder an­tei­li­ge Ein­mal­zah­lung für das Jahr 20XX ei­nen wei­te­ren ein­ma­li­gen Be­trag von _________ EUR brutto, der zum Zeit­punkt der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses fäl­lig und zahl­bar ist.

§ 4 Ab­fin­dung

Der Ar­beit­neh­mer er­hält als Aus­gleich für den Ver­lust des Ar­beits­plat­zes in ent­spre­chen­der An­wen­dung der §§ 9, 10 Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) ei­ne Ab­fin­dung in Hö­he von _________ EUR (in Wor­ten: __________________ EUR) brut­to.

Die Abfindung ist mit der letzten Gehaltsabrechnung zur Zahlung fällig.

§ 5 Rück­ga­be von Fir­men­ei­gen­tum

Der Arbeitnehmer hat alle Gegenstände der Gesellschaft und geschäftliche Unterlagen aller Art, Schriftstücke einschließlich Kopien, Notizen, elektronischen Daten, Passwörter, etc. und alle auf dienstlichen Angelegenheiten und Tätigkeiten sich beziehenden persönlichen Aufzeichnungen, vollständig und unverzüglich an der Arbeitgeber herauszugeben.

  • Mo­bil­te­le­fon (Marke, Modell, ggf. Seriennummer)
  • Lap­top (Marke, Modell, ggf. Seriennummer)
  • Fir­men­schlüs­sel
  • ...

Dar­über hin­aus­ge­hen­de, zum Be­trieb ge­hö­ren­de Sa­chen be­fin­den sich nicht im Be­sitz des Ar­beit­neh­mers.

§ 6 Zeug­nis

Der Ar­beit­ge­ber er­teilt dem Ar­beit­neh­mer ein auf den Zeit­punkt der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses da­tier­tes qua­li­fi­zier­tes Zeug­nis mit der üb­li­chen Dan­kes- und Be­dau­erns­for­mel so­wie mit der zu­sam­men­fas­sen­den Leistungs­be­ur­tei­lung „sehr gut“. Der Ar­beit­neh­mer hat das Recht, ei­nen Ent­wurf zu über­rei­chen, von dem der Ar­beit­ge­ber nur aus wich­ti­gem Grun­de ab­wei­chen kann.

§ 7 Pflicht zur Mel­dung bei der Agen­tur für Ar­beit

Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden sowie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten muss, damit keine Rechtsnachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat sich der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit.

Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er Auskünfte über mögliche sozialversicherungs- und steuerrechtliche Auswirkungen dieses Aufhebungsvertrages bei den Sozialversicherungsträgern (insbesondere der Agentur für Arbeit) sowie dem Finanzamt einholen soll. Der Arbeitgeber erteilt hierzu keine Auskunft. Der Arbeitnehmer verzichtet insoweit auf weitere Hinweise des Arbeitgebers.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Aus­gleichs­klau­sel

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Aufhebungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.

 

STADT, den XX.XX.20XX

Aufhebungsvertrag: Vorteile und Nachteile für den Arbeitnehmer

Du weißt nicht, ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag für dich besser geeignet ist?

Hier haben wir einige Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrag zusammengestellt:

Vorteile

  • Ein schneller Ausweg aus deinem jetzigen Arbeitsverhältnis: Der Aufhebungsvertrag kann sehr kurzfristig umgesetzt werden, wenn beide Parteien einverstanden sind.
  • Wenn ein Jobwechsel geplant ist, kannst du mit dem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist umgehen.
  • Je nachdem, wie dein Arbeitgeber finanziell dasteht und wie gut dein Verhandlungsgeschick ist: Du kannst beim Auflösungsvertrag eine Abfindung aushandeln. Mehr dazu weiter unten.
  • Beim Aufhebungsvertrag wegen einer drohenden Kündigung: die Kündigungsgründe bleiben unter Verschluss.
  • Du hast ein Mitbestimmungsrecht. Du kannst ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und das Datum, an dem dein Arbeitsverhältnis endet, mitbestimmen.

Nachteile

  • Bei der Auflösungsvereinbarung entfällt der (besondere) Kündigungsschutz.
  • Da du selbst deine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hast, bekommst du am Anfang eventuell kein Arbeitslosengeld. Mehr Infos dazu findest du weiter unten.
  • Wenn eine betriebliche Altersvorsorge über deinen Arbeitgeber besteht, können die Anwartschaften verfallen.

Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Wie ist das mit der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? Hast du einen Anspruch darauf? Nein, das hast du nicht. Ob und was der Arbeitgeber zahlt, ist Verhandlungssache.

Wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag veranlasst, wird oft eine Abfindung gezahlt. Der Arbeitgeber versucht damit, die Nachteile, die ein Auflösungsvertrag mit sich bringt, auszugleichen.

Wenn aber du als Arbeitnehmer um eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bittest, ist die Abfindung eher selten. Da musst du dein Verhandlungsgeschick zeigen.

Wie viel Abfindung gezahlt wird, ist unterschiedlich. Da gibt es mehrere verschiedene Faktoren, die miteinbezogen werden. Wie gut steht dein Arbeitgeber finanziell da? Wie lange hast du in dem Unternehmen gearbeitet? Wie schnell will dich dein Arbeitgeber loswerden?

Eine grobe Orientierung für die Höhe der Abfindung gibt die Regelabfindung nach § 1a KSchG: Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Aufhebungsvertrag: Arbeitslosengeld

Da du ja erstmal selbst deine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hast, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gilt: Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, dann besteht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. In dieser Zeit bekommst du dann kein Arbeitslosengeld.

Versicherungswidriges Verhalten kann beispielsweise sein:

  • der Arbeitnehmer hat das Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch die Arbeitslosigkeit herbeigeführt
  • Ablehnung einer möglichen Beschäftigung
  • Eigenbemühungen können nicht nachgewiesen werden
  • Arbeitnehmer ist der Meldepflicht nicht nachgekommen

Wenn versicherungswidrig gehandelt wurde, bedeutet das aber nicht sofort, dass kein Arbeitslosengeldanspruch besteht. Wenn du einen wichtigen Grund dafür hast, hat der Aufhebungsvertrag keine Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

So ein wichtiger Grund kann beispielsweise sein: Dein Arbeitgeber hat mit einer Kündigung gedroht. Oder wenn du bereits eine Aussicht auf eine neue Stelle hast, dann wird das Arbeitslosengeld ebenfalls nicht gesperrt.

 

Was kommt nach der Aufhebung deines Arbeitsverhältnisses? Hast du schon einen neuen Job in Aussicht? Wenn nicht, können wir dir dabei helfen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

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Veröffentlicht am 14.05.2021, aktualisiert am 16.10.2024