Karriereguide - WorkwiseArbeitsrechtKündigungsfrist Arbeitnehmer:innen – Wann gilt was?
Kündigungsfrist Arbeitnehmer:innen – Wann gilt was?
Du möchtest kündigen oder wurdest gekündigt? Dann wird für dich nun die Kündigungsfrist wichtig. Denn sie entscheidet, wann du schlussendlich aus dem Unternehmen ausscheidest. Hierzu gibt es gesetzliche Regelungen, aber auch einige Ausnahmen, die es zu beachten gibt. In diesem Artikel stellen wir dir alle vor. Im FAQ am Ende des Artikels beantworten wir dir noch einmal gesammelt alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kündigungsfrist.
Inhalt
- Definition: Was ist eine Kündigungsfrist?
- Gesetzliche Kündigungsfrist
- Ausnahmen von der gesetzlichen Kündigungsfrist
- Kündigungsfrist als Arbeitnehmer:in berechnen
- Alternative zur Kündigungsfrist: Aufhebungsvertrag
- FAQ: die wichtigsten Fragen und ihre Antworten
Definition: Was ist eine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist wird so definiert:
„Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen Kündigungserklärung und der daraus resultierenden Vertragsbeendigung. Die Frist ermöglicht es den Vertragspartnern, sich auf die Vertragsbeendigung einzustellen und evtl. nach anderen Vertragspartnern zu suchen.“
Dr. Joachim Wichert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Eine Kündigung, und somit auch die Kündigungsfrist, betrifft immer zwei Vertragsparteien – zum Beispiel Arbeitnehmer:in und Unternehmen und kann auch von beiden ausgesprochen werden. Eine Kündigungsfrist ist aber nicht nur für Arbeitsverhältnisse wichtig, sondern findet auch in vielen anderen Verträgen wie Miet- oder Fitnessstudioverträgen Anwendung.
Die Kündigungsfristen eines Arbeitsverhältnisses sind innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Dabei handelt es sich um Mindestfristen, was bedeutet, dass die Fristen durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Unternehmen auch länger ausfallen können. Diese muss aber immer zugunsten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin sein, da er oder sie hier die schwächere Partei darstellt.
„Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.“
Beispiel: Es ist nicht möglich, dass das Unternehmen mit einer Frist von vier Wochen kündigen darf, eine Arbeitnehmerin aber nur mit einer Frist von drei Monaten. Andersherum ist dies jedoch möglich, auch wenn es nicht oft vorkommt.
Gesetzliche Kündigungsfrist
Findet eine Kündigung durch Einhaltung der Fristen und der Form statt, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Für diese benötigst du ein Kündigungsschreiben.
Tipp: So setzt du mithilfe unseres Musters ein Kündigungsschreiben auf.
Bei ordentlicher Kündigung durch Arbeitnehmer:innen - Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Bei der Kündigung durch einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ist das Gesetz recht eindeutig, hier ist nur eine einzige Mindestkündigungsfrist vorgesehen:
„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Weiter unten findest du ein Rechenbeispiel, das veranschaulicht, wie du das Datum bestimmst, an dem du spätestens das Kündigungsschreiben losschicken musst.
Ob du auf die Mitte oder auf das Ende des Monats kündigst, kann auch Einfluss auf deinen Resturlaub haben. Dazu und generell zu diesem Thema findest du Urlaubsanspruch bei Kündigung mehr Infos.
Bei ordentlicher Kündigung durch das Unternehmen - Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung durch das Unternehmen gestaltet sich etwas anders als die eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin. Diese ist nämlich zeitabhängig und orientiert sich in ihrer Länge an der Betriebszugehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin.
Das sind die in § 622 Abs. 1 BGB festgelegten die Fristen abhängig von deiner Betriebszugehörigkeit:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist zum Ende des Monats |
---|---|
2 Jahre | 1 Monat |
5 Jahre | 2 Monate |
8 Jahre | 3 Monate |
10 Jahre | 4 Monate |
12 Jahre | 5 Monate |
15 Jahre | 6 Monate |
20 Jahre | 7 Monate |
Du hast gerade die Kündigung deines Unternehmens erhalten?
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Ausnahmen von der gesetzlichen Kündigungsfrist
Die gesetzlichen Regelungen sind zwar grundsätzlich gültig, finden aber heutzutage gar nicht mehr so oft Anwendung. In der Regel sind die Kündigungsfristen länger.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die zu einer verkürzten Kündigungsfrist führen:
Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag
Eine Ausnahme, die eigentlich keine wirkliche Ausnahme mehr ist, sondern mehr die Norm, ist eine vertraglich geregelte Kündigungsfrist.
Vielleicht hast du dich bereits gewundert, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nur bei vier Wochen liegt. Dies liegt daran, dass in den meisten Arbeitsverträgen eine längere Kündigungsfrist vereinbart wird – oftmals drei Monate. Diese Frist gilt dann für beide Seiten und erhöht sich für das Unternehmen erst, wenn du mindestens zehn Jahre im Unternehmen warst.
Eine angepasste Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist rechtens, wenn es sich um eine Verlängerung handelt und wenn diese nicht zulasten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin ausfällt.
Was bedeutet nun also 3 Monate Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag? Eine Beispielrechnung zur Bestimmung des Datums, an dem du dein Kündigungsschreiben bei dieser Frist übergeben musst, findest du weiter unten.
Tarifliche Kündigungsfrist
Tarifverträge stellen einen Sonderfall innerhalb des Arbeitsrechts dar und können oftmals von den gesetzlichen Regeln abweichen. Das ist auch bei der Kündigungsfrist der Fall:
„Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.“
Als Beispiel für die Kündigungsfrist haben wir dir den Tarifvertrag des öffentlichen Diensts (TVöD) in die Tabellen gepackt. Auch hier richtet sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit. Sie ist für befristete und unbefristete Stellen getrennt geregelt.
Kündigungsfristen bei unbefristeten Stellen laut § 34 TVöD
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
---|---|
< 6 Monate | 2 Wochen |
> 6 Monate | 1 Monat zum Monatsende |
mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
mind. 5 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
mind. 8 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
mind. 10 Jahre | 5 Monate zum Quartalsende |
mind. 12 Jahre | 6 Monate zum Quartalsende |
Kündigungsfristen bei befristeten Stellen laut § 30 TVöD
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
---|---|
innerhalb der Probezeit | 2 Wochen zum Monatsende |
> 6 Monate | 4 Wochen zum Monatsende |
mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende |
mehr als 2 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
mehr als 3 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
Kündigungsfrist in der Probezeit - Was bedeutet 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit?
Eine Probezeit am Anfang eines Arbeitsverhältnisses dient dazu, für Arbeitnehmer:in und Unternehmen zu überprüfen, ob es zwischeneinander passt. Um es einfacher zu machen, das Arbeitsverhältnis wieder auflösen zu können, falls es nicht passt, hat die Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist.
„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
Was du hier noch im Vergleich zur Kündigung außerhalb der Probezeit beachten solltest, ist, dass die Frist nicht gegen Mitte oder Ende des Monats zählt, sondern an einem beliebigen Tag.
Weiter unten findest du hierzu ein Rechenbeispiel.
Beachte:
Es wird zwar oft eine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart. Das ist allerdings keine Pflicht. Es kann auch eine verkürzte oder gar keine Probezeit vereinbart werden.
In manchen Verträgen ist die Kündigungsfrist in der Probezeit auch gestaffelt, zum Beispiel zwei Wochen in den ersten vier Wochen und dann einen Monat nach den ersten vier Wochen. Schau hierzu einfach in deinem Arbeitsvertrag nach.
Bist du aktuell in deiner Probezeit und überlegst zu kündigen, haben wir auch einen separaten Artikel mit allen nötigen Infos:
Kündigung in der Probezeit: Das ist jetzt wichtig
Kündigungsfrist bei fristloser Kündigung
Eine fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, wird ausgesprochen, wenn das Arbeitsverhältnis stark gestört wurde und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
Dafür braucht es aber einen wichtigen Grund. Das kann aus Sicht des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zum Beispiel sexuelle Belästigung sein und aus Sicht des Unternehmens Diebstahl von Unternehmenseigentum. In diesem Fall verkürzt sich die Kündigungsfrist:
„Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.“
Konkret: Bei der fristlosen Kündigung muss nicht auf Mitte oder Ende des Monats gekündigt werden, sondern sie gilt bereits ab zwei Wochen nach Kündigungserklärung.
Du brauchst mehr Infos? Dann schau doch in unseren Artikel zur fristlosen Kündigung.
Kündigungsfrist bei Minijob
Generell wird ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, der oder die einen Minijob ausübt, gleich behandelt wie jemand mit einer Vollzeitstelle. Auch hier hast du mindestens eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Es gibt nur eine Ausnahme, und zwar, wenn du eine vorübergehende Aushilfe bist:
„Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;“
Arbeitest du also als Aushilfe und wirst weniger als drei Monate angestellt sein, kann innerhalb deines Arbeitsvertrags auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Kündigungsfrist bei Kleinbetrieben
Neben der Aushilfsregel gibt es eine weitere Ausnahme, die das BGB bei Kündigungsfristen vorsieht:
„Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, [...] wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.“
Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass bei Kleinbetrieben unter 20 Mitarbeitenden eine verkürzte Kündigungsfrist zulässig ist, doch auch hier gilt eine Mindestfrist von 4 Wochen.
Der Unterschied zur normalen Kündigungsfrist ist jedoch, dass bei Kleinbetrieben nicht auf Mitte oder Ende des Monats gekündigt werden muss. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer:innen ist jederzeit möglich. Wird zum Beispiel die Kündigung am 5. eines Monats ausgesprochen, scheidet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht erst am 15. des nächsten Monats aus, sondern direkt nach dem Zeitraum von 28 Tagen. In diesem Fall der 3. oder 4. des nächsten Monats.
Als volle Mitarbeitende zählen hierbei nur Vollzeitkräfte mit 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche.
Beschäftigte, die nur 20 Stunden arbeiten, werden mit 0,5 gezählt und solche mit 30 Stunden pro Woche mit 0,75 (§ 622 Abs. 5 BGB). In einem Unternehmen können also durch Teilzeitregelungen mehr Personen als gezählte Arbeitskräfte angestellt sein.
Kündigungsfrist in der Ausbildung
Die Kündigungsfrist bei Auszubildenden ist im Vergleich zu den anderen Fällen nicht über das BGB, sondern über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Es ergeben sich einige Unterschiede.
Auch Ausbildungen haben eine Probezeit, die hier sogar verpflichtend ist, aber kürzer als bei einem Arbeitsverhältnis ausfällt:
„Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“
Innerhalb dieser ein- bis viermonatigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis beidseitig ohne Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Die Kündigung gilt also, sobald das Kündigungsschreiben übergeben wurde.
Außerhalb der Probezeit kann auch bei einer Ausbildung ohne Kündigungsfrist fristlos gekündigt werden. Aber: Ordentlich kann nur vonseiten des oder der Auszubildenden gekündigt werden:
„Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.“
Solltest du dich aktuell in einer Ausbildung befinden und überlegen zu kündigen, musst du neben der Kündigungsfrist noch ein paar weitere Dinge beachten:
Ausbildung abbrechen – In und nach der Probezeit
Kündigungsfrist als Arbeitnehmer:in berechnen
Weil solche Dinge an konkreten Beispielen oft leichter zu verstehen sind, stellen wir dir drei Fälle vor, die oftmals im Arbeitsalltag vorkommen:
- Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen
- Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
- Bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen in der Probezeit
Wichtig: Die Kündigungsfrist startet, sobald dein Kündigungsschreiben bei deinem Unternehmen zugestellt wurde und nicht auf wann du es datiert hast. Dieser Umstand ist nicht relevant, wenn du es selbst zustellst, aber wenn du es per Post verschickst schon. Es zählt der Tag, an dem es in den Briefkasten des Unternehmens eingeworfen wurde. Beachte hierbei auch die Wochenenden. Sonntags wird zum Beispiel keine Post zugestellt.
Kündigungsfrist bei 4 Wochen berechnen
Laut BGB kann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit einer Frist von 4 Wochen auf die Mitte oder das Ende des Monats kündigen.
Kündigungsfrist bei 3 Monate berechnen
Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber heute in vielen Arbeitsverträgen vereinbart. Kündbar ist in der Regel auf das Ende des Monats. Überprüfen kannst und solltest du das in deinem eigenen Arbeitsvertrag.
Kündigungsfrist bei 2 Wochen in der Probezeit berechnen
Innerhalb der Probezeit besteht eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen. Hierbei gibt es keine Regelung ob zur Mitte oder zum Ende des Monats, sodass die Kündigungsfrist direkt ab Zustellung des Kündigungsschreibens beginnt.
Alternative zur Kündigungsfrist: Der Aufhebungsvertrag
In manchen Fällen ergibt es Sinn, die Kündigungsfrist zu umgehen, um schneller als vorgesehen aus dem Unternehmen auszuscheiden. Hast du zum Beispiel bereits eine neue Stelle in Aussicht und dein neues Unternehmen braucht dich schneller als es deine Kündigungsfrist zulässt, kannst du dein aktuelles Unternehmen um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Mit diesem Vertrag kannst du die Kündigungsfrist aushebeln. Voraussetzung hierfür ist aber, dass beide Vertragsparteien zustimmen müssen – du und dein aktuelles Unternehmen. Eine Kündigung dagegen wird nur von einer Partei ausgesprochen.
Neben einem verfrühten Ausscheiden aus dem Unternehmen wird innerhalb eines Arbeitsvertrags auch oftmals eine Abfindung festgelegt.
Falls du dein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden möchtest, haben wir auch hier einen Artikel vorbereitet, indem du auch gleich ein Muster für das Umsetzen deines Vertrags findest:
Bitte um einen Aufhebungsvertrag: Muster und Infos für Arbeitnehmer:innen
FAQ: die wichtigsten Fragen und ihre Antworten
In unserem FAQ findest du in Kürze die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kündigungsfrist als Arbeitnehmer:in.
Eine Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und der Beendigung eines Vertrags. Dieser Zeitraum gibt beiden Vertragsparteien Zeit sich auf das Vertragsende vorzubereiten und beispielsweise als Arbeitnehmer:in eine neue Stelle zu suchen.
Befindest du dich nicht in der Probezeit, hast du gesetzlich eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des Monats. In den meisten Fällen ist aber im Arbeitsvertrag eine längere Frist von mehreren Monaten vereinbart.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist außerhalb der Probezeit mindestens 4 Wochen zur Mitte oder zum Ende eines Monats.
Befindet sich z.B. eine Arbeitnehmerin für mindestens 2 Jahre innerhalb eines Betriebs, verlängert sich die Frist, mit der das Unternehmen ihr kündigen kann, auf einen Monat. Diese erhöht sich schrittweise bei längerer Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist, mit der die Arbeitnehmerin selbst kündigen kann, bleibt davon unberührt.
Die Kündigungsfrist zur Kündigung von Arbeitnehmer:innen verlängert sich auf maximal 7 Monate ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Sie beträgt also auch bei 25 Betriebszugehörigkeit 7 Monate.
Im Gegensatz zur Kündigung außerhalb der Probezeit, endet die Frist in der Probezeit nicht zur Mitte oder zum Ende eines Monats, sondern endet 2 Wochen nach Kündigungserklärung. Unabhängig davon, an welchem Tag diese erklärt wurde.
Gekündigt werden kann auf die Mitte oder das Ende eines Monats. Bei 4 Wochen Kündigungsfrist muss das Kündigungsschreiben somit spätestens 28 Tage vor dem gewünschten Austrittsdatum beim Unternehmen eingehen.
Hier findest du mehr zur Berechnung der Kündigungsfrist inklusive Beispielen
Nun weißt du genau, wie du deine Kündigungsfrist herausfindest und wann du kündigen musst, um fristgerecht aus deinem Unternehmen auszuscheiden.
Doch mit einer Kündigung allein ist es nicht getan. Bevor du dein Unternehmen verlässt, solltest du im besten Fall bereits eine andere Stelle in Aussicht haben.
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Veröffentlicht am 09.12.2022, aktualisiert am 26.11.2024
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