Karriereguide - WorkwiseArbeitsrechtUrlaubsanspruch bei Kündigung: Resturlaub berechnen
Urlaubsanspruch bei Kündigung: Resturlaub berechnen
Du möchtest bald deinen Job kündigen oder wurdest selbst gekündigt? Dann wird unweigerlich die Frage auf dich zukommen, was mit deinen übrigen Urlaubstagen passiert. Kannst du sie noch nehmen, verfallen diese oder werden sie ausgezahlt?
In diesem Artikel zeigen wir dir, welchen Urlaubsanspruch du bei Kündigung hast, wie du diesen Resturlaub berechnest und welche Sonderfälle es gibt.
Für alle Kurzangebundenen gibt es am Ende des Artikels noch ein FAQ, indem die wichtigsten Fragen beantwortet werden.
Inhalt
- Wie viel Urlaubsanspruch bei Kündigung steht mir zu?
- Resturlaub berechnen
- Diese Sonderfälle gibt es
- Resturlaub bei Kündigung auszahlen lassen
- FAQ: Antworten auf deine Fragen zum Urlaubsanspruch
- Wie es nach dem Urlaub weiter geht
Wie viel Urlaubsanspruch bei Kündigung steht mir zu?
Eine Entwarnung zum Anfang: Egal, ob du gekündigt hast oder gekündigt wurdest, dein Resturlaub kann nicht verfallen, sondern muss dir laut Gesetz von deinem Unternehmen gewährt werden.
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“
Dieser Anspruch erlischt auch nicht bei einer Kündigung. Bevor du jetzt aber berechnen kannst, wie viel Resturlaub dir noch bleibt, musst erstmal klar sein, wie viel Urlaub dir generell zusteht.
Dies kann nämlich von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.
Wie viele Urlaubstage dir pro Jahr zustehen, ist meist innerhalb deines Arbeits- oder Tarifvertrags vermerkt – bei einer Vollzeitstelle oftmals 30 Tage.
Ist in deinem Vertrag nichts vermerkt, greift der gesetzliche Mindeststandard von 24 Tagen (§ 3 BUrlG).
Arbeitest du in Teilzeit oder in einer 4-Tage-Woche erhältst du anteilige Urlaubstage. Dabei zählen nicht die Wochenstunden, sondern die Arbeitstage.
Arbeitest du beispielsweise 30 Stunden in Teilzeit an 5 Tagen pro Woche, hast du Anspruch auf mehr Urlaubstage als jemand, der zwar auch 30 Stunden arbeitet, aber dies nur an 4 Tagen pro Woche tut.
Solltest du noch nicht gekündigt haben, sondern nur darüber nachdenken, empfehlen wir dir, dass du zuerst unseren Artikel zum Kündigen eines Jobs liest. In diesem steht, welche Dinge du neben dem Urlaubsanspruch noch beachten solltest und wie du bei der Kündigung deines Jobs am besten vorgehst:
Resturlaub berechnen
Du hast nun deinen gesamten Urlaubsanspruch nachgeschaut und im Kopf?
Dann können wir mit der Berechnung deines Resturlaubs beginnen.
Hierbei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Fällen:
Ausscheiden aus dem Unternehmen im 1. Halbjahr und Ausscheiden aus dem Unternehmen im 2. Halbjahr. Was in beiden Fällen passiert, stellen wir dir jetzt vor.
Eine Sache gilt jedoch für beide Fälle gleichermaßen:
„Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“
Das bedeutet, wenn am Ende deiner Berechnung eine Kommazahl herauskommt, die nach dem Komma größer oder gleich fünf ist, kannst du auf volle Tage aufrunden. Abgerundet wird nicht.
Hast du zum Beispiel Resturlaub von 10,3 Tagen, müssen dir 10 Tage plus das Drittel eines Arbeitstages freigegeben werden. Bei einem Arbeitstag von 8 Stunden sind das 2 Stunden und 24 Minuten. Ganz so genau wird es dein Unternehmen aber wahrscheinlich nicht nehmen.
Urlaubsanspruch bei Kündigung im 1. Halbjahr
Bei Kündigung innerhalb des 1. Halbjahres ist nicht ausschlaggebend, wann du oder dein Unternehmen die Kündigung ausgesprochen haben, sondern ab wann sie gilt.
Das ist für diese Regelung spätestens der 30. Juni. Kündigst du beispielsweise im Mai und hast eine Kündigungsfrist von drei Monaten, scheidest du erst im August aus dem Unternehmen aus und bist somit schon im 2. Halbjahr.
Scheidest du im ersten Halbjahr aus, hast du bis zu diesem Zeitpunkt einen anteiligen Urlaubsanspruch. Dieser beläuft sich auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro gearbeiteter Monat im Kalenderjahr. (§ 5 BUrlG) Von diesem Anspruch ziehst du dann wiederum deinen bis zur Aussprache deiner Kündigung genommen Urlaubstage ab und erhältst somit deinen Resturlaub.
Es ergibt sich folgende Formel:
(Anzahl der gearbeiteten Monate / 12 x Jahresurlaub) – genommenen Urlaub = Resturlaub
Lass uns das anhand eines Beispiels verdeutlichen.
Du hast also bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses noch 5 Tage Resturlaub übrig, die dir zustehen.
Wann du diese Urlaubstage nimmst, ist dir überlassen, die meisten Arbeitnehmenden legen diese jedoch auf die letzten Tage ihres Arbeitsverhältnisses, um früher auszuscheiden.
Warum voller Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr?
Für das 2. Halbjahr gestaltet sich der Urlaubsanspruch anders. Dieses beginnt am 1. Juli.
Scheidest du also an diesem Tag oder später im Jahr aus deinem Arbeitsverhältnis aus, gilt diese Regelung:
„Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“
Das bedeutet also, dass bei einer Kündigung im 2. Halbjahr dir die volle Anzahl deiner Urlaubstage zusteht. Eine anteilige Berechnung gibt es nicht, du musst also nur deine bis zur Aussprache der Kündigung genommenen Urlaubstage von deinem Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag abziehen.
Jahresurlaub – genommenen Urlaub = Resturlaub
Achtung: Die „Pro rata temporis“-Klausel kann vom Unternehmen in einen Arbeitsvertrag eingefügt werden, um selbst im 2. Halbjahr einen vollständigen Urlaubsanspruch zu verhindern. In diesem Fall gilt auch im 2. Halbjahr die anteilige Regelung. Überprüfe also auf jeden Fall deinen Arbeitsvertrag, wenn du vor hast dein Unternehmen nach dem 30. Juni zu verlassen. Sollte diese bei dir vorkommen, berechnest du deinen Resturlaub mit der Rechnung für das 1. Halbjahr.
Hier ein Beispiel ohne „Pro rata temporis“-Klausel:
Diese Regelung ist zugunsten der Arbeitnehmer:innen ausgelegt.
Du fragst dich jetzt wahrscheinlich: Ich kann somit mehr Urlaub nehmen, als mir zeitlich eigentlich zusteht, gibt es einen Haken?
Den gibt es tatsächlich und der heißt Ausschluss von Doppelansprüchen:
„Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.“
Trittst du nun nach deinem Ausscheiden eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen an, kann dieses den Urlaubsanspruch um die in der vorherigen Stelle verbrauchten Tage reduzieren. Geregelt wird das über eine Bescheinigung, die du am Ende deines Arbeitsverhältnisses durch dein altes Unternehmen ausgehändigt bekommst (§ 6 Abs. 2 BUrlG).
Diese Sonderfälle gibt es
Die bisher vorgestellten Fälle sind die Norm. Die meisten Arbeitnehmenden verfügen über ähnliche Kündigungsfristen und Anzahlen von Urlaubstagen. Es gibt jedoch auch Sonderfälle, bei denen sich der Resturlaub etwas anders berechnet. Diese stellen wir dir jetzt vor.
Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 15.
Befindest du dich nicht mehr in der Probezeit und kündigst ordentlich, ist dies auf den 15. oder auf den letzten Tag eines Monats möglich. Die meisten kündigen auf das Ende des Monats. Hast du aber beispielsweise eine neue Stelle, die dich bereits zur Mitte des Monats benötigt, wird dieser Fall für dich relevant.
Wie sieht also der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung auf den 15. aus?
Grundsätzlich ist dieser Fall nur bei einer Kündigung im ersten Halbjahr relevant, da du im zweiten automatisch deinen vollen Urlaubsanspruch erhältst. Leider sieht das Gesetz nur Urlaubstage für volle Beschäftigungsmonate vor, das heißt, wenn du auf den 15. kündigst, verfallen die Urlaubstage für den halben Monat.
Laut Berechnung hast du in diesem Fall einen anteiligen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen, der durch § 5 Abs. 2 BUrlG auf 3 aufgerundet wird. Durch die Kündigung auf die Mitte des Monats gehen dir also im Vergleich zum vorherigen Beispiel für das 1. Halbjahr zwei Urlaubstage verloren.
Urlaubsanspruch bei fristloser Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann von Arbeitnehmenden oder von Unternehmen ausgesprochen werden, falls der anderen Partei ein gravierendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist. In diesem Fall verkürzt sich die Kündigungsfrist durch diese außerordentliche Kündigung auf 2 Wochen.
Doch was passiert mit dem übrigen Urlaubsanspruch?
Unabhängig davon, ob du fristlos gekündigt wurdest oder selbst gekündigt hast, auch bei dieser Form der Kündigung steht dir dein Resturlaub zu. Da die Kündigungsfrist aber hier so kurz ausfällt, können die übrigen Urlaubstage oft nicht mehr genommen werden, sondern werden stattdessen ausgezahlt.
In unserem Artikel zur fristlosen Kündigung erklären wir dir, wann diese möglich ist und von wem.
Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit
Innerhalb der meist sechsmonatigen Probezeit können sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Unternehmen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Viele Arbeitnehmer:innen denken, dass sie innerhalb der Probezeit überhaupt keinen Urlaubsanspruch haben. Doch das stimmt nicht.
Der Urlaubsanspruch ist zwar erst nach einem halben Jahr voll (§ 4 BUrlG), aber davor gibt es einen anteiligen Anspruch. Du berechnest deinen Anspruch auf dieselbe Weise wie bei der Kündigung im 1. Halbjahr. Da ähnlich wie bei der fristlosen Kündigung die Kündigungsfrist in der Probezeit so kurz ist, wird auch hier der Resturlaub oftmals ausgezahlt.
Du bist selbst noch in der Probezeit? In unserem Artikel Kündigung in der Probezeit findest du heraus, was es zu beachten gibt.
Aufhebungsvertrag und Resturlaub
Ein Aufhebungsvertrag ist eine der schnellsten Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Hier können jegliche Fristen umgangen werden, es müssen aber beide Parteien zustimmen – Arbeitnehmer:in und Unternehmen.
Selbst hier verfällt dein Urlaubsanspruch nicht und wird auf die gleiche Weise wie bei einer ordentlichen Kündigung bis zum Zeitpunkt deines Ausscheidens berechnet.
Alles zum Aufhebungsvertrag und deinen Rechten.
Urlaubsanspruch bei krankheitsbedingter Kündigung
Verfällt der Urlaubsanspruch, wenn man krankheitsbedingt gekündigt wird?
Nein, auch hier verfällt der Anspruch nicht.
Da Urlaub aber zur Erholung dient und diese Art der unbeschwerten Erholung während einer Krankheit nicht möglich ist, kann der Resturlaub nicht genommen werden. Stattdessen werden in diesem Fall die übrigen Urlaubstage ausgezahlt.
Vor der Kündigung zu viele Urlaubstage genommen
Bisher haben wir nur Fälle behandelt, die zur Berechnung deines Resturlaubs dienten. Doch was ist eigentlich, wenn du bereits vor deiner Kündigung mehr Urlaubstage genommen hast, als dir eigentlich zustehen – also wenn du sozusagen negativen Resturlaub hast.
Das klingt jetzt vielleicht etwas komisch, aber dieses Szenario ist gar nicht so unwahrscheinlich.
Beispiel: Nehmen wir an, du bist schon länger in deinem Unternehmen beschäftigt. Im Januar nimmst du direkt 20 Urlaubstage, um eine längere Reise zu machen. Im Frühjahr erhältst du aber noch ein attraktives Jobangebot und entscheidest dich dazu, deinen alten Job zu kündigen. Du scheidest schlussendlich noch im 1. Halbjahr aus dem Unternehmen aus. Da du vertraglich aber nur über 30 Tage Jahresurlaub hast, beträgt dein anteiliger Urlaubsanspruch aber weniger als 20 Tage. Was passiert nun?
An dieser Stelle können wir dich direkt beruhigen, du hast weder etwas Unrechtes getan, noch musst du die zu viel genommenen Urlaubstage an dein Unternehmen zurückzahlen. Stattdessen werden dir diese von deinen Urlaubstagen bei deinem nächsten Unternehmen abgezogen.
Dieser Sonderfall ist über folgendes Gesetz geregelt:
„Hat der Arbeitnehmer [...] bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.“
Resturlaub bei Kündigung auszahlen lassen
Manchmal ist beim Verlust einer Stelle eine kleine Finanzspritze wichtiger als ein paar freie Tage.
Deshalb fragen sich viele Arbeitnehmende: Kann ich mir den Resturlaub auch auszahlen lassen, statt ihn zu nehmen?
Grundsätzlich geht das, aber nur in Ausnahmefällen.
„Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
Wird beispielsweise aus betrieblichen Gründen deine Arbeitskraft bis zum Ende deiner Anstellung unbedingt benötigt oder deine Kündigungsfrist ist zu kurz, sodass dir keine Urlaubstage gegeben werden können, wird dir dein Urlaub ausgezahlt.
Dies ist aber abhängig von deinem Unternehmen. Selbst hast du keinen Anspruch auf Auszahlung. Fragen kostet allerdings nie etwas – möglicherweise ist dein Unternehmen flexibel.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Falls dieser Sonderfall auf dich zutrifft, wirst du dich natürlich fragen, wie viel Geld dir zusteht.
Hierfür sind die letzten 13 Wochen deines Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend.
Da ein Monat in der Regel etwas mehr als 4 Wochen hat, sind dies circa 3 Monate. Für diese 13 Wochen musst du sowohl dein Gehalt als auch deine Arbeitstage berechnen. Außerdem benötigst du deinen Resturlaub. Berechne diesen mit unserer vorgestellten Formel für die Kündigung im 1. Halbjahr oder im 2. Halbjahr.
Diese Werte fügst du in folgende Formel ein:
(Arbeitsverdienst in 13 Wochen / Arbeitstage in 13 Wochen) x Resturlaub = Abgeltungsanspruch
Beachte, dass du von deinen Arbeitstagen auch Feier- oder Krankheitstage abziehen musst.
Im Online-Rechner zur Berechnung deiner Arbeitstage kannst du sie nochmal nachrechnen.
Gibt es eine Möglichkeit, sich den Resturlaub auszahlen zu lassen, ohne dass ein Ausnahmefall vorliegt?
Auf dem herkömmlichen Weg ist dies nicht möglich. Beendest du jedoch dein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung, sondern durch einen Aufhebungsvertrag, kannst du in diesem auf deinen Resturlaub im Gegenzug für eine Abfindung verzichten. Dein Unternehmen muss dem aber zustimmen.
FAQ: Antworten auf deine Fragen zum Urlaubsanspruch
Als Übersicht haben wir hier nochmal die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Urlaubsanspruch bei Kündigung zusammengefasst:
Dies ist zum einen abhängig davon, wie viele Urlaubstage dir laut Arbeitsvertrag zustehen. Darüber hinaus hat auch der Zeitpunkt deiner Kündigung Einfluss auf deinen Urlaubsanspruch. Bei Kündigung im ersten Halbjahr bekommst du anteilig Urlaubstage. Im 2. Halbjahr hast du den vollen Urlaubsanspruch.
Ein voller Urlaubsanspruch besteht erst nach 6 Monaten im Arbeitsverhältnis. Das heißt, wenn du kündigst und im 2. Halbjahr aus deinem Unternehmen ausscheidest, hast du Anspruch auf alle Tage deines Jahresurlaubs.
Es hat keine Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst. Die Berechnung ist dieselbe.
Resturlaub wird nur in Ausnahmefällen ausgezahlt. Zum Beispiel, wenn betriebsbedingt nicht auf die Arbeitskraft verzichtet werden kann oder wenn die Kündigungsfrist zu kurz ist, um alle restlichen Urlaubstage abzugelten.
Sollte es dir nicht möglich sein, deinen Resturlaub bis zum Ausscheiden aus deinem Unternehmen zu nehmen, wird dir dieser ausgezahlt. Berechnet wird der sogenannte Abgeltungsanspruch über folgende Formel: (Brutto Arbeitsverdienst in 13 Wochen / Arbeitstage in 13 Wochen) x Resturlaub
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit hast du Anspruch auf deine bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen erarbeiteten Urlaubstage.
Bei einer fristlosen Kündigung steht dir der gleiche Urlaubsanspruch wie bei einer ordentlichen Kündigung zu.
Wie es nach dem Urlaub weiter geht
Aller Urlaub endet irgendwann einmal und dann geht es zurück zur Arbeit.
Je nachdem, wie lange dein Resturlaub ausfällt, solltest du dich frühzeitig nach einer neuen Stelle umsehen. Viele Arbeitnehmer:innen kümmern sich bereits während den Monaten ihres Ausscheidens darum oder haben sogar schon vor dem Aussprechen ihrer Kündigung einen neuen Job zur Hand. Doch selbst, wenn du dich erst später mit diesem Thema beschäftigst, hast du noch genug Chancen.
Mit Workwise kannst du diese Chancen ideal nutzen.
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Der Clou dabei: Für viele Stellen bewirbst du dich ganz ohne Anschreiben. Lade einfach deinen Lebenslauf hoch, beantworte ein paar Motivationsfragen und schon ist die Bewerbung fertig. Das geht schnell und einfach und du hast somit noch mehr von dem, wofür dein Resturlaub eigentlich da ist – Erholung.
Veröffentlicht am 25.11.2022, aktualisiert am 26.11.2024
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