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538-Euro-Job / Minijob – Alles Wissenswerte

Der Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, früher bekannt als 450-Euro-Job oder 520-Euro-Job. Der Mindestlohn in Deutschland wurde am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Deshalb wurde die Geringfügigkeitsgrenze seit Anfang 2024 ebenfalls angehoben und liegt bei höchstens 538 Euro im Monat. Was du über diese Art des Beschäftigungsverhältnis wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Inhalt

Definition: Was ist ein Minijob bzw. 538-Euro-Job?

Bestimmt ist dir der Begriff Minijob bekannt, allerdings fehlt dir vielleicht noch eine genaue Definition. Im folgenden Abschnitt erkläre ich dir kurz und knapp, was du unter einem 538-Euro-Job zu verstehen hast.

Laut § 8 SGB IV liegt eine geringfügige Beschäftigung – auch Minijob genannt – vor, wenn

  1. „das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt“
  2. „die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt“.

Das bedeutet also kurz und knapp: 538-Euro-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von höchstens 538 Euro und einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Arbeitstagen pro Jahr.

In Deutschland spielen Minijobs eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt.

Das Konzept ermöglicht zahlreichen Menschen die geringfügige Beschäftigung und erfüllt auch eine Art Zugangsfunktion zum Arbeitsmarkt. Im Jahr 2023 waren laut der Bundesagentur für Arbeit rund 4,2 Millionen Beschäftigte in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt – wobei im Sommer die Zahl der Minijobs immer leicht steigt. Denn: Die Zahl der Minijobs ist von den Konjunkturschwankungen und Saisonalität abhängig.

Geringfügige Beschäftigung – Das sind deine Vorteile als Arbeitnehmer:in

  • Chance auf Nebenverdienst: Ein 538-Euro-Job bietet den großen Vorteil, dass du dir noch etwas Geld dazuzuverdienen kannst. Sei es, dass du beispielsweise neben deiner Festanstellung noch einen Minijob machst oder, dass du dir neben deinem Studium noch etwas dazu verdienen willst – ein Minijob bietet hierfür die ideale Gelegenheit.
  • Flexibilität: Ein wichtiger Punkt, der für Minijobs spricht, ist die meist hohe Flexibilität, die damit einhergeht. Minijobs bieten oftmals flexible Arbeitszeitregelungen, damit du zeitlich nicht immer gebunden bist.
  • Steuer- und abgabenfreie Verdienste: Arbeitsmarktforscher Alexander Spermann sieht den großen Vorteil von Minijobs darin, dass steuer- und abgabenfreie Verdienste ermöglicht werden. Das bedeutet, dass du netto genauso viel verdienst wie brutto.
  • Arbeitsrechtlicher Schutz: Außerdem genießt du denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie Angestellte, die sozialversicherungspflichtig sind. Denn auch Minijobber:innen haben den gleichen Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Aus Unternehmenssicht bietet ein Minijob den Vorteil, kurzfristig zusätzliches Personal mit einem rechtssicheren Vertrag einzustellen.

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Minijobs – Das sind deine Nachteile als Arbeitnehmer:in

Neben den genannten Vorteilen bringt ein Minijob auch Nachteile mit sich.

  • Keine Krankenversicherung über den Job: Ein wesentliches Merkmal des Minijobs ist, dass Erwerbstätige, die in diesem Arbeitsverhältnis stehen, nicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig sind. Laut Empfehlung der Techniker Krankenkasse solltest du daher auf jeden Fall anderweitig krankenversichert sein.
  • Arbeit auf Abruf: Nicht selten werden Minijobs auf Abruf ausgeübt – damit bist du als Arbeitnehmer:in nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Das bedeutet wiederum, dass du keine Sicherheit beim Verdienst hast, was für dich ein großer Nachteil sein kann.
  • Keine Vorsorge: Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass du als Minijobber:in nicht vorsorgst, wenn dies dein einziger Verdienst ist. Als Minijobber:in hast du nämlich die Möglichkeit, – die auch häufig genutzt wird – dich von den Rentenversicherungsbeiträge befreien zu lassen. Das wiederum bedeutet, dass du für die Zukunft nicht vorsorgst und nicht in deine Rente einzahlst.

Grafik Vor- und Nachteile eines Minijobs

Niedergang der Minijobs? Zukunft umstritten

Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie sind Minijobs stark umstritten.

Die Krise hat vor allem geringfügig Beschäftigte stark getroffen, weil diese durch das Nichteinzahlen in die Arbeitslosenversicherung auch kein Kurzarbeitergeld bekommen haben. Neben dem niedrigen Verdienst sowie einem seltenen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird auch die oftmalige Nichteinhaltung von Arbeitnehmerrechten stark kritisiert.

Vor allem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert immer wieder die geringfügige Beschäftigung und vor allem die fehlende Sozialversicherungspflicht. Zuletzt sprach sich die stellvertetende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bei einer Kundgebung am Tag der Arbeit 2023 gegen Minijobs vor allem in Bezug auf das Potenzial von Frauen in der Wirtschaft aus:

„Frauen haben nach wie for schlechtere Beschäftigungs- und Aufstiegschancen als Männer. Sie arbeiten häufiger, oft unfreiwillig in Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung.“ Weiterhin sagt sie: „Minijobs gehören abgeschafft. Jede Beschäftigung muss ab dem 1. Euro sozialversicherungspflichtig sein.“

Elke Hannack, stellvertrende Vorstandsvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsverbundes

Auf der anderen Seite sind Minijobs aber ein unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument, das es beispielsweise Student:innen, Schüler:innen und Rentner:innen ermöglicht, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen und beispielsweise ihr Studium zu finanzieren oder sich etwas dazuzuverdienen.

Die Beweggründe für Arbeitnehmer:innen, einen Minijob auszuüben, sind ganz unterschiedlich.

Als häufigste Gründe werden flexible Arbeitszeiten sowie die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf genannt.

Nur ein geringer Anteil der Minijobber:innen erhofft sich durch die aktuelle geringfügige Beschäftigung eine Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Stelle.

FAQ: Die häufigsten Fragen zu Minijobs

Du bist Werkstudent:in und möchtest zusätzlich noch einen Minijob ausüben, um dir dein Studium finanzieren zu können?

Du fragst dich nun vielleicht, ob das überhaupt erlaubt ist und ob man mehrere Minijobs gleichzeitig haben darf?

In diesem Abschnitt werden diese und noch weitere wichtige Fragen zum Thema Minijob beantwortet.

Wie viele Minijobs darfst du haben?

Als Arbeitnehmer:in darfst du mehrere Minijobs ausüben, wenn du nicht gleichzeitig einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachkommst.

Was gilt für Minijobber:innen in der Rentenversicherung?

Der Arbeitgeber zahlt für Minijobber:innen einen Pauschalbeitrag, zusätzlich zahlen diese einen Eigenbeitrag, von dem du dich aber durch einen Antrag befreien lassen kann.

Tipp: Bei der Minijobzentrale kannst du dich zusätzlich über deine Rentenversicherungs-Möglichkeiten beraten lassen.

Minijob: Wie viele Stunden musst du pro Woche & pro Monat arbeiten?

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund orientiert sich die monatliche Entgeltgrenze an 10 Stunden Wochenarbeitszeit zum Mindestlohn von 12,41 Euro. Dieser erhöht sich 2025 wieder. Aktuell kannst du im Monat also maximal 43 Stunden arbeiten. Wenn du mehr verdienst, kannst du dementsprechend weniger Stunden arbeiten.

Wie wird der Urlaub bei einem Minijob berechnet?

Wenn du fünf Werktage pro Woche arbeitest, stehen dir laut der Minijobzentrale 20 Urlaubstage zu. Solltest du allerdings nur zwei Tage pro Woche arbeiten, so stehen dir acht Urlaubstage zu.

Wertvolle Tipps für Minijobber:innen

Ein Minijob bietet dir neben den genannten Nachteilen auch einige Vorteile und ermöglicht dir, dein Einkommen aufzubessern – egal in welcher Situation du dich gerade befindest. Um allerdings nicht in eine Falle zu geraten und dir über deine Rechte bewusst zu werden, gebe ich dir folgende fünf Tipps an die Hand:

  1. Bestehe unbedingt auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sollte es zwischen dir und deinem Arbeitgeber einmal zu einem Streitfall kommen, hast du die Arbeitsbedingungen schwarz auf weiß und kannst dich darauf beziehen.
  2. Du hast das Recht – auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Du solltest daher von deinem Recht auf jeden Fall Gebrauch machen, wenn deine Erfahrung für deine weitere Jobsuche hilfreich ist.
  3. Solltest du vorhaben, während deiner Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob auszuüben, musst du unbedingt darauf achten, die maximalen Arbeitszeiten nicht zu überschreiten. Außerdem solltest du im Arbeitsvertrag darauf achten, dass mehrere Beschäftigungsverhältnisse nicht ausgeschlossen sind.
  4. Rentenversicherungsbeiträge – ja oder nein? Wenn du einen Minijob hast, solltest du dir auf jeden Fall überlegen, ob du in die Rentenversicherung einzahlen willst oder nicht. Wenn du die Rentenversicherungsbeiträge zahlst, sorgst du mit einem kleinen monatlichen Betrag für deine Zukunft vor. Je nachdem wie lange du den Minijob ausüben willst und wirst und in welcher Lebensphase du dich befindest, ergibt das mehr oder weniger Sinn.

Minijob gesucht?

Wenn du flexible Arbeitszeiten bevorzugst, neben deiner Hauptbeschäftigung einem weiteren Job nachgehen möchtest oder beispielsweise Familie und Beruf vereinen willst, kommt für dich vielleicht ein Minijob infrage.

Bei Workwise bist du genau richtig – hier findest du einen Minijob in deiner Nähe, der zu dir und deiner individuellen Situation passt.

Zudem bietet die Jobsuche über Workwise einen großen Pluspunkt: Du kannst dich ganz einfach ohne Anschreiben bei spannenden Unternehmen bewerben. Unsere Candidate Manager:innen helfen dir bei Fragen rund um die Bewerbung weiter und unterstützen dich so bei deiner Jobsuche.

 

Ella Janowitz

People Operations Managerin bei Workwise

People Operations Managerin Ella Janowitz„Arbeitsverträge, Anstellungsverhältnisse, Urlaubstage, Elternzeit – diese und viele weitere Themen beschäftigen mich in meiner Arbeit im Personalbereich seit über vier Jahren täglich und machen mich zur ersten Ansprechpartnerin für aktuelle und zukünftige Teammitglieder bei administrativen Personalprozessen."

 

Veröffentlicht am 14.09.2022, aktualisiert am 02.07.2024